Am 26. März 2009 trat die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums erklärt der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD (AfB) Ulf Daude:

Nach der ersten Dekade der Inklusion als geltendes Recht ist insgesamt festzustellen: Dem Menschenrecht auf Teilhabe wird nirgendwo ernsthaft widersprochen. Wir werden in unserem Bemühen nicht nachlassen, Sorge dafür zu tragen, dass alle Menschen – insbesondere die mit erheblichen Lernschwierigkeiten – einen barrierefreien Zugang zu Bildung erlangen. Das beschränkt sich dabei nicht auf politische Forderungen, sondern unterstützt Bestrebungen wie barrierefreie Internetauftritte und die Verbreitung der Leichten oder Einfachen Sprache.

Die Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) steht bei den Forderungen nach Teilhabe in vorderster Reihe. Dabei sind die neuen, veränderten Herausforderungen zu beachten: die veränderten Aufwachsbedingungen der Kinder und Jugendlichen, die Digitalisierung aller Lebensbereiche, die vergrößerten sozialen Unterschiede, die Folgen des Aufwachsens in Armut, die Auswirkungen von Migration. Es bleibt eine zentrale Aufgabe, die soziale Ausgrenzung von Menschen in unserer Gesellschaft abzuwehren und die separierenden Strukturen der Institutionen zu überwinden. Als AfB setzen wir uns dafür ein, dass Inklusion „gut“ gemacht wird. Schlechte Umsetzung unter dem Etikett der Inklusion schadet nur.

Zu Beginn des zweiten Jahrzehnts der Rechtsgültigkeit am heutigen Dienstag sind die Fragen zu stellen: Was ist erreicht worden? Was bleibt zu tun? Festzuhalten ist: Im Bereich der Bildung sind mit dem Übereinkommen die bisherigen menschenrechtsbezogenen Abkommen der Vereinten Nationen gestärkt worden. Damit sind weitere wichtige Impulse für eine humane, soziale und demokratische Gesellschaft gegeben worden. Menschen mit Behinderungen können verstärkt aktiv an gesellschaftlichen Prozessen teilhaben. Einschränkungen und Barrieren werden angegangen und überwunden. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das Bundesteilhabegesetz von 2016. Es wird immer mehr akzeptiert, dass in allen gesellschaftlichen Bereichen angemessene Vorkehrungen zur aktiven Teilhabe zu treffen sind.

Zu mehr Demokratie gehört mehr Bildung. Die Arbeitsgemeinschaft für Bildung setzt sich auf der Grundlage des Übereinkommens für ein lebenslanges gemeinsames Lernen ein – von der frühkindlichen Bildung über die schulische Bildung hin zur Hochschul- und Erwachsenenbildung. Mit unserer Unterstützung ist vor allem der Art. 24 (schulische Bildung) der Konvention in allen Ländern in den Fokus der Schulgesetzgebung gerückt worden. Hier gibt es beispielhafte Entwicklungen in einzelnen und Nachholbedarf in anderen Ländern.

Hervorzuheben ist außerdem die Umsetzung von Art. 29 UN BRK zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses betreuter Menschen vom Wahlrecht war ein bedeutendes Signal und ein Verdienst auch der Sozialdemokratie. Der Ausschluss von über 80.000 Menschen vom Wahlrecht konnte insbesondere mit unserem aktiven Eintreten überwunden werden.
Im schulischen Bereich dürfen die Anstrengung nicht nachlassen. Von konservativen Kräften werden immer wieder Versuche unternommen, das differenzierte Förderschulsystem wiederherzustellen. Gleichwohl: Die Bereitschaft nimmt zu, Ressourcen werden bereitgestellt, Erfolge stellen sich ein.

Das Ziel der selbstbestimmten und gleichberechtigten Entfaltung aller Mitglieder in der Gesellschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dafür müssen immer wieder Verbündete gesucht werden.

Für uns ist die Umsetzung der UN- Behindertenkonvention eine Verpflichtung!