Bernd Michallik: Ein Recht auf Home-Office muss kommen
Verden/Landkreis (hm). "Gerade die Erfahrungen aus dem Arbeitsleben in der Corona-Zeit zeigen uns, dass das Recht auf Homeoffice unbedingt kommen muss. Auch die hierbei zurückhaltenden Unternehmens-verbände sollten verstehen, dass es für den wachsenden Bereich der mobilen Arbeit Regeln geben muss", betont SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik im Pressedienst der Kreis-SPD.
SPD-Mann Michallik weiter: "Wir sehen gerade eindrucksvoll, dass im Bereich des mobilen Arbeitens mehr möglich ist als bisher erwartet wurde. Auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite gibt es da viele gute Erfahrungen. Aus etlichen Gesprächen vor Ort weiß ich aber auch, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei jetzt klare Regelungen und Absicherungen erwarten".
Der SPD-Kreischef unterstützt daher nachdrücklich die aktuelle Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. "Einen Anspruch auf 24 Tage als Untergrenze festzulegen, ist für mich ein erster Schritt in die richtige Richtung", so Michallik. Er weist darauf hin, dass die Gesetzesvorlage von Heil, mit der eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag mit Leben erfüllt werden soll, außerdem vorsieht, dass der Arbeitgeber Homeoffice dann ablehnen darf, wenn es dafür nachvollziehbare organisatorische oder betriebliche Gründe gibt.
"Aber auch nur dann", verdeutlicht Michallik.
Eine gesetzliche Regelung hält der SPD-Mann auch deswegen für nötig, um Rechte der Arbeitnehmerseite zu schützen. "Der Bereich der mobilen Arbeit darf sich nicht ungeregelt entwickeln.
"Auch hier braucht es eindeutige Schutzmechanismen und Arbeitnehmerrechte, damit Verabredungen zum Homeoffice auf Augenhöhe verhandelt werden können. Betriebsvereinbarungen und tarifliche Regelungen können dabei über die 24-Tage-Regelung auch erheblich hinausgehen", ergänzt Dietmar Teubert als Kreisvorsitzender der SPD-Arbeitnehmerorganisation (AfA) und Betriebsratsvorsitzender. Klar ist aber für Michallik wie auch für Teubert: Arbeitsschutzregel und Arbeitszeitvereinbarungen müssen auch im Homeoffice eingehalten werden.