Bernd Michallik für klare Rentenreformen
Verden/Landkreis (hm). Das Statistische Bundesamt gab jüngst bekannt, dass die Zahl der Beziehenden von Grundsicherung im Alter erneut gestiegen ist. Demnach bezogen im Dezember 2018 schon deutlich über eine Million Menschen (1 079 000) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dem muss der Gesetzgeber durch mutige Reformen entgegenwirken, findet SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik.
"Trotz einer positiven Rentenentwicklung in den letzten Jahren wächst die Zahl bedüftiger Rentnerinnen und Rentner immer weiter. So stieg sie seit Ende 2003 um insgesamt 146 Prozent. Hinzu kommt, dass viele Menschen, die einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, diesen Anspruch aus Scham oder Unwissenheit nicht wahrnehmen.
Klar ist außerdem, dass das sinkende Rentenniveau einerseits und die Lücken in den Erwerbsbiographien der heutigen Beschäftigten andererseits zu einem weiteren Anstieg von Altersarmut führen werden. Hier muss dringend gehandelt werden", fordert Bernd Michallik im Pressedienst der Kreis-SPD.
"Wer lage Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegtund hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Das Grundrentenkonzept von Bundessozialminister Hubertus Heil setzt dieses Ziel um und trägt einer langjährigen Forderung der Kreis-SPD Rechnung, dass Leistungsverbesserungen für Niedrigverdiener in der Rentenversicherung nicht bedürftigkeitsabhängig sein dürfen", folgert Bernd Michallik.
Der SPD-Kreisvorsitzende weiter: "Auch beim Wohngeld und bei der Grundsicherung muss es Verbesserungen geben. Das Wohngeld sorgt bei vielen Rentenbeziehenden dafür, dass sie nicht zum Sozialamt gehen müssen. Es ist deshalb richtig, dass Rentner mit einem niedrigen Einkommen leichter Wohngeld erhalten müssen.
Damit dies auch vor dem Hintergrund vielerorts rasant steigender Mieten so bleibt, muss das Wohngeld regelmäßig an die Lebensrealität angepasst werden. Ein wichtiger Schritt ist die Einführung eines Freibetrages in der Grundsicherung im Alter, wie wir ihn heute schon für Betriebsrenten und Privatvorsorge kennen", so Michallik abschließend.