Verden/Landkreis (hm). Illegale Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit kosten unseren Staat jedes Jahr einen Milliardenbetrag. Nicht nur gravierende Beitragsausfälle der Sozialversicherungen und fehlende Steuereinnahmen sind die Folge, sondern diese Entwicklung verringert auch die Schutzrechte und die Sozialleistungsansprüche der Betroffenen. Damit muss endlich Schluss sein, fordert SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik im Pressedienst der Kreis-SPD.

Deshalb begrüßt SPD-Mann Michallik auch nachdrücklich, dass das Bundeskabinett auf Initiative der Sozialdemokraten jetzt ein Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch auf den Weg gebracht hat und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit weiter stärken will. Dazu der SPD-Kreisvorsitzende im Einzelnen:

"Mit dem Gesetz erhält der Zoll 3 500 zusätzliche Stellen und mehr Kompetenzen. Dadurch kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) noch effektiver gegen Missbrauch und Betrug vorgehen. Das ist ein sehr erfreuliches Zeichen, auch für die Beschäftigten, die oftmals unter unerträglichen Bedingungen ausgebeutet werden. Beschäftigte werden so besser gegen illegale Lohnpraktiken geschützt", lobt Bernd Michallik.

"Schon heute können die Beamten von der FKS beim Zoll kontrollieren, ob bei Dienstleistungen illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit im Spiel ist. Künftig sollen sie auch Fälle prüfen können, bei denen Leistungen noch nicht erbracht, aber schon geplant worden sind. Vor allem bei Tagelöhnern ist das notwendig. Beim Verdacht auf Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit oder Menschenhandel sollen die Beamten die Polizei unterstützen dürfen", informiert der SPD-Kreis-Chef.

Das Gesetz sieht auch umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung gegen Kindergeldmissbrauch vor. Dabei wird der Kindergeldanspruch stärker mit dem Freizügigkeitsrecht verknüpft.und die Familienkassen unterstützt. Es erfolgt eine zielgenaue Änderung der Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch, durch die eine unangemessene Inanspruchnahme des Systems der sozialen Sicherheit in Deutschland verhindert werden soll.

So sollen die Familienkassen überprüfen können, ob Antragsteller über ein für die Leistungsgewährung ausreichendes Aufenthaltsrecht verfügen. Neu zugezogene und nicht erwerbstätige Bürger aus EU-Staaten werden künftig in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben.

"Insgesamt ist der Gesetzentwurf ein rundes Paket, mit dem der Zoll den illegalen Praktiken noch besser Einhalt gebieten kann", urteilt SPD-Kreischef Michallik abschließend.