Verden/Landkreis (hm). SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik hat es begrüßt, dass der Deutsche Bundestag kurz vor Weihnachten ein Gesetz verabschiedet hat, mit dem der Betrachtungszeitraum bei der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert wird. Mit dem Gesetz dreht die Große Koalition eine weitere Stellschraube zum Schutz von Mieterinnen und Mietern, kommentiert Michallik im Pressedienst der Kreis-SPD erfreut.

Der SPD-Kreisvorsitzende erwartet von der Verlängerung des Betrachtungszeitraumes, dass die ortsübliche Vergleichsmiete weniger schnell ansteigen wird. Das wird sich direkt auf die Höhe von Bestandsmieten und auf die Höhe bei Neuvermietungen entspannend auswirken. Denn die ortsübliche Vergleichsmiete dient gesetzlich als Maßstab für Mieterhöhungen bei Bestandsmieten, als Maßstab bei der Mietpreisbremse und als Maßstab gegen Mietwucher.

Nach Ansicht von Bernd Michallik sorgt der Mietspiegel für Transparenz und ist für Mieterinnen und Mieter ein gutes Instrument, um zu überprüfen, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist oder nicht. Dadurch werden Mieterhaushalte bei der aktuell abschätzbaren Preisentwicklung in zehn Jahren um insgesamt 3,3 Milliarden Euro entlastet, wie SPD-Experten errechnet haben.

Michallik lässt nicht unerwähnt, dass die SPD dieses Gesetz gegen den erheblichen Widerstand von Teilen der Unionsparteien durchgesetzt hat. Mit einem weiteren Gesetz soll zudem demnächst die Mietpreisbremse verlängert und geschärft werden. Zusätzlich muss es zu einer Verschärfung des Mietwucherparagrafen kommen, fordert der SPD-Kreisvorsitzende.