Verden/Landkreis (hm). "Eine gute Nachricht für die Beschäftigten auch im Landkreis Verden: Der von der SPD durchgesetzte Mindestlohn ist zum Jahresbeginn auf 9,19 Euro gestiegen und wächst zum nächsten Jahresanfang weiter auf 9,35 Euro. Aber dabei darf es nicht bleiben."

Diese Auffassung vertritt SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik gemeinsam mit der SPD-Arbeitnehmerorganisation (AfA) im Landkreis Verden, die sich schon seit Längerem auch für eine grundsätzliche Überprüfung der Höhenfestlegung für den gesetzlichen Mindestlohn einsetzen. Michallik: "Bis 2020 muss nach dem geltenden Gesetz die jetzige Regelung ohnehin überprüft werden."

Nach dem aktuellen Prinzip müsse die Schere zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und den tariflichen Steigerungen zwangsläufig weiter auseinandergehen und die Lohnspreizung immer weiter zunehmen. Bernd Michallik macht darauf aufmerksam, dass es in Tarifverhandlungen hierfür als Gegenmittel das Prinzip der Sockelbeträge gibt, um die Empfänger von kleineren Arbeitseinkommen jeweils stärker zu fördern und am Zuwachs der Lohnsumme wenigstens angemessen zu beteiligen.

Deshalb wirbt der SPD-Kreisvorsitzende auch überregional dafür, dass auch bei der Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns eine solche Komponente dazu kommt und nicht nur der Durchschnitt der Tariflöhne herangezogen wird.

Für SPD-Mann Michallik ist klar, dass es in Zukunft eine schrittweise aufgebaute deutliche Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns geben muss. Dafür sei die Zielmarke von rund 12,50 Euro eine richtige Größe, wenn man bedenkt, dass jemand zu diesem Stundenlohn über 45 Jahre Vollzeit gearbeitet haben muss, um Rentenansprüche etwa in der Höhe der Grundsicherung durch seine eigene Arbeitsleistung zu erreichen.

Michallik abschließend im Pressedienst der Kreis-SPD: "Wir brauchen eine solche sachlich begründete Orientierung des gesetzlichen Mindestlohns für die Zukunft, damit die Lebensleistung der Beschäftigten mehr Anerkennung und Wertschätzung findet."