Der Verdener SPD-Kreistagsabgeordnete und Mietervereinsvorständler Heinz Möller hat es begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem aktuellen Urteil das auf Initiative der SPD im letzten Jahr eingeführte Bestellerprinzip im Maklerrecht als verfassungsgemäß bestätigt hat. Es gilt also auch künftig: Wer den Makler beauftragt, der zahlt auch dessen Rechnung. Dieses klassische Prinzip im Wirtschaftsleben kann nun auch im Maklerrecht weitergelten, freut sich Möller.

"Dies ist eine gute Entscheidung für alle Mieterinnen und Mieter. Sie bleiben weiterhin vor nicht beauftragten Maklerkosten geschützt. Auch in Zukunft können Kosten für Maklerdienstleistungen nicht auf Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden. Es gilt also wie sonst im Leben: Wer bestellt, der bezahlt. Gerade für Wohngebiete im Landkreis Verden mit vielen Mieterhaushalten ist das wichtig" so Heinz Möller.

Letztlich hat das Bundesverfassungsgericht vollinhaltlich die Ansicht der SPD bestätigt, dass auf dem Mietwohnungsmarkt soziale und wirtschaftliche Ungleichgewichte vor allem zu Lasten der Wohnungssuchenden bestehen. Das Ziel des Verbraucherschutzes ist laut Bundesverfassungsgericht also sozialstaatlich gerechtfertigt, um zu verhindern, dass Wohnungssuchende Kosten tragen müssen, die vor allem im Interesse der Vermieterinnen und Vermieter verursacht werden.

Der Verdener SPD-Kreistagsabgeordnete freut sich über diese Entscheidung, zumal die SPD durch diese Neuregelung dafür gesorgt hat, dass Mieterinnen und Mieter die erhebliche Belastung von zumeist zwei Monatsmieten als Maklerprovision erspart bleibt. Diese Entscheidung sollte die SPD-Bundestagsfraktion auch als Ermunterung sehen, weitere Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter durchzusetzen, um ihnen bezahlbares Wohnen zu ermöglichen, so Heinz Möller abschließend.