Verden/Landkreis (hm). Fritz-Heiner Hepke, AWO-Kreisvorsitzender und SPD-Sozialpolitiker, hat für den Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) wesentlich verbessert wird, damit am Ende des Beratungsprozesses ein Bundesteilhabegesetz vorliegt, dass diesen Namen wirklich verdient.

"Menschen mit Behinderungen erwarten aus guten Gründen von diesem Gesetz, dass es ihre Lebenssituation klar verbessert. Der vorliegende Regierungsentwurf enthält jedoch Regelungen, die deutliche Verschlechterungen bedeuten würden. Deshalb kann der AWO-Kreisverband ebenso wie die Lebenshilfe und andere Sozialverbände das Gesetz in der bisherigen Fassung nicht unterstützen", stellt Hepke klar.

Insbesondere kritisiert der AWO-Kreisvorsitzende folgende Punkte auch im Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz III: Der geplante Vorrang pflegerischer Leistungen gegenüber Teilhabeleistungen, bedeutet eine Benachteiligung für diejenigen Menschen mit Behinderungen, die auch Pflegebedarf haben. Doch Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe verfolgen unterschiedliche Ziele. Während es bei den Pflegeleistungen darum geht, verlorene Fähigkeiten wiederzuer- langen oder zu kompensieren, zielt Eingliederungshilfe darauf ab, Menschen mit Behinderungen zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen.

"Hier fordert der AWO-Kreisverband, beide Leistungsarten gleichrangig nebeneinander zu gewähren", betont Fritz-Heiner Hepke und "dass Menschen, die in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe leben und Pflegebedarf haben, mit einer Pauschale von 266 Euro auskommen sollen, bedeutet eine Verweigerung der vollen Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderungen. Das lehnt der AWO-Kreisverband entschieden ab", unterstreicht Hepke.

Darüber hinaus kritisiert Hepke auch als SPD-Sozialpolitiker am BTHG, dass zukünftig weniger Menschen die Möglichkeit erhalten werden, Leistungen zur Teilhabe beziehen zu können, da die Zugangshürden zur Eingliederungshilfe zu hoch gesetzt werden sollen. Menschen, die eine gezielte Unterstützung in einem ganz bestimmten Bereich benötigen oder einen schwankenden Unterstützungsbedarf haben, würden damit aus dem Leistungsbezug vollständig herausfallen.

Der AWO-Kreisvorsitzende fordert deshalb, neue Zugangsregelungen für die Eingliederungshilfe in einem Modellprojekt zu erproben. Dazu ist hinreichend Zeit, da das neue Eingliederungshilferecht erst im Jahr 2020 in Kraft treten soll. "Wer heute leistungsberechtigt ist, muss dies auch zukünftig sein", betont Hepke. Darüberhinaus kritisiert der AWO-Kreisvorsitzende und SPD-Sozialpolitiker folgende Punkte:

- Keine ausreichenden Finanzmittel geplant, um ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung zu fördern.

- Das im BTHG beschriebene neue Verständnis einer inklusiven Gesellschaft wird mit begrenzten Ausgaben faktisch beschnitten.

- Das im BTHG hinterlegte Vertrags- und Vergütungsrecht zementiert das Machtgefüge im Sozialrechtsdreieck der Eingliederungshilfe zugunsten der Kostenträger.

- Der im BTHG enthaltene Behinderungsbegriff zielt auf eine gleichberechtigte, aber nicht volle wirksame Teilhabe.