Verden/Landkreis. Die Mindestlohnkommission hat heute die nächste Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes beschlossen. Demnach soll der Mindestlohn in vier Schritten auf 10,45 Euro steigen. Jetzt ist es an der Bundesregierung, diesen Beschluss in Recht umzusetzen, damit der höhere Mindestlohn mit Beginn des nächsten Jahres wirkt.

Dietmar Teubert, ehemaliger DGB-Kreisvorsitzender und Vorsitzender der sozialdemoktatischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Landkreis Verden (AfA), freut sich über den einstimmigen Beschluss der Mindestlohnkommission, der mit 10,45 Euro auch deutlich über dem Tarifindex liegen wird.

Dietmar Teubert im Pressedienst der Kreis-SPD: "Allein in den nächsten beiden Jahren bringen die Mindestlohnsteigerungen insgesamt knapp 2 Milliarden Euro mehr im Portmonee der Beschäftigten. Der von vielen geäußerte Wunsch nach einer Aussetzung der Erhöhung konnte sich in der Kommission am Ende zum Glück nicht durchsetzen. Im Jahr 2023 setzt die nächste Entscheidung der Mindestlohnkommission auf 10,45 Euro auf. Das ist ein deutlicher Schritt, um schneller zu den von der SPD-Arbeitnehmerschaft und den Gewerkschaften geforderten 12 Euro zu kommen."

Klar ist für Teubert auch, dass der Mindestlohn lediglich eine untere Haltelinie sein kann. Gute und möglichst umfassend geltende Tarifverträge bleiben für Beschäftigte das wichtigste Instrument zur Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die Tarifbindung muss deshalb wieder deutlich gestärkt werden. Dazu ist auch der Gesetzgeber aufgerufen, betont der AfA-Kreisvorsitzende.

Die Kommission hat sich darauf verständigt, den Mindestlohn in vier Schritten alle sechs Monate bis zum 31.12.2022 zu erhöhen. In einem ersten Schritt steigt der Mindestlohn ab dem 1.01.2021 auf 9,50 Euro, zum 1.07.21 folgen 9,60 Euro, zum 1.01.22 dann 9,82 Euro und zum 1.07.22 schließlich 10,45 Euro. Somit steigt der Mindestlohn in den nächsten beiden Jahren insgesamt um 11,8 Prozent, informiert SPD-Mann Teubert.