Verden/Landkreis (hm). "Gerade in Corona-Zeiten sollten Unternehmen verstärkt versuchen, den Dialog mit ihren Beschäftigten und deren Vertretungen suchen, insbesondere dann, wenn es darum geht, Veränderungen bei betrieblichen Abläufen und Arbeitszeitregelungen zu organisieren". Dieser Appell kommt vom Kreisvorsitzenden der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und Gewerkschafter Dietmar Teubert im Pressedienst der Kreis-SPD. Nach Jahren des zahlenmäßigen Rückgangs von Firmen mit Betriebsrat sieht der AfA-Kreisvorsitzende dabei auch die Politik in der Pflicht, hier mit für eine Trendumkehr zu sorgen. "Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angestrebte Betriebsrätestärkungsgesetz kann hierfür ein wesentlicher Beitrag sein", findet Teubert.

Dass der Heil-Gesetzentwurf entscheidende Neuerungen enthält, die gerade die Gründung von Betriebsräten vereinfachen könnten, machte SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik deutlich. "Zum einen ist es wichtig, dass der Kündigungsschutz für Mitarbeiter verbessert wird, die eine Arbeitnehmervertretung aufbauen wollen, zum anderen sollen auch die Wahlen selbst vereinfacht werden", informiert der SPD-Kreischef. Konkret ist dabei vorgesehen, dass in kleineren Betrieben von bis zu 20 Mitarbeitern keine Stützungsunterschriften für die Wahlvorschläge mehr vorgelegt werden müssen. In Betrieben bis zu hundert Mitarbeitern, sollen künftig nur noch zwei dieser Unterschriften erforderlich sein.

Auch AfA-Sprecher Heinz Möller hält das geplante Gesetz für unbedingt erforderlich. "Die Mitbestimmung muss auch mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung in den Unternehmen modernisiert und die Betriebsratsarbeit erleichtert werden", betonte der SPD-Sozialpolitiker. "Wenn aktuell nur neun Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe bundesweit über eine Arbeitnehmervertretung verfügen und nur 40 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Vertretung haben, dann ist da noch viel Luft nach oben", findet Möller.

Die mit den Digitalisierungsprozessen verbundenen Veränderungen hat auch Betriebsratsvorsitzender Dietmar Teubert im Auge, wenn es um neue Regelungen für die Arbeit von Betriebs- und Personalräten geht. "Dabei geht es schließlich um viel mehr als nur um Absprachen zum Homeoffice. In vielen Firmen haben wir nämlich so grundlegende Änderungen in der Arbeitsstruktur vor uns, dass wir bei den Belegschaften über eine strukturelle Transformation reden müssen", verdeutlichte Praktiker Teubert.

Abschließend begrüßte Bernd Michallik deshalb ausdrücklich, dass Bundesarbeitsminister Heil mit seinem Gesetzentwurf auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsräte beim Einsatz von KI sichern und die Hinzuziehung externen Sachverstands zur Unterstützung der Betriebsrate verbessern will. Außerdem müsse mit der Neuregelung auch das Engagement der Betriebsräte im Hinblick auf Qualifizierung gestärkt werden.