Achim erhält aus dem diesjährigen Städtebauförderprogramm von Land und Bund 1,8 Mio. Euro für die Sanierungsmaßnahme „nördliche Innenstadt“, zu der das ehemalige Lieken-Gelände nördlich des Achimer Bahnhofs gehört. Das erfuhr die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth aus dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. „Mit den 1,8 Millionen Euro im Rücken können jetzt die vielen Achimerinnen und Achimer Ideen für die nördliche Innenstadt Schritt für Schritt weiter umgesetzt werden. Diese Sanierungsmaßnahme ist ein Anliegen, das ich gern in meinem roten Rucksack mit nach Hannover genommen habe und weiter begleiten werde. Es geht darum, den sozialen Zusammenhalt und die Attraktivität Achims weiter zu stärken!“, erklärt Dörte Liebetruth.

Mit der Sanierungsmaßnahme "Nördliche Innenstadt" soll der industriell geprägte Bereich nördlich des Bahnhofs und der durch Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen geprägte Bereich südlich der Bahn bis zum Kreisel aufgewertet und mit dem südöstlich angrenzenden Innenstadtbereich verbunden werden. Als nächste wichtige Schritte stehen laut Stadt Achim der Bau der geplanten Mobilitätsstation sowie von Erschließungsstraßen an. Gefördert wird das Projekt nördliche Innenstadt über den Schwerpunkt „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ der Städtebauförderung.

Mit dem Städtebauförderprogramm unterstützt das Land dieses Jahr gemeinsam mit dem Bund insgesamt 204 Fördermaßnahmen der Städte und Gemeinden mit 121,6 Millionen Euro aus der Städtebauförderung. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil können damit Investitionen in Höhe von rund 167 Millionen Euro umgesetzt werden. „Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist es dringend notwendig, Stadtentwicklungsprojekte verlässlich weiter voranzubringen. Das sichert Arbeitsplätze im Handwerk und in der Bauwirtschaft. Davon profitiert gerade auch der Mittelstand“, erläutert Liebetruth. Dafür hat das Land Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund die Städtebauförderung im vergangenen Jahr flexibilisiert, in dem die Förderprogramme von sechs auf die drei Schwerpunkte „Lebendige Zentren“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und „Sozialer Zusammenhalt“ konzentriert wurden. Außerdem wurde die Förderobergrenze für Erschließungsmaßnahmen rückwirkend zum 01. Jan. 2020 aufgehoben. Das alles leistet einen Beitrag, um die Investitionsbereitschaft in den Kommunen hoch zu halten.