Verden/Landkreis (hm). Die Deutsch-Polnische Gesellschaft Verden (DPG-Verden) hat ihre tiefe Besorgnis über die derzeitige Lage in Polen zum Ausdruck gebracht, so DPG-Sprecher und SPD-Sozialpolitiker Heinz Möller in einer Pressemitteilung.

Zum Hintergrund: Am 22. Oktober hat der polnische Verfassungsgerichtshof ein fast vollständiges Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Auch Abbrüche wegen "schweren und irreversiblen fötalen Defekten oder unheilbaren Krankheiten, die das Leben des Fötus bedrohen" sind nun in Polen verfassungswidrig.

"Schon jetzt gehen Schätzungen von Experten von bis zu 100 000 illegalen Abtreibungen in Polen im Jahr aus. Das Urteil verschlimmert die ohnehin schon sehr schwierige Lage, in der sich die betroffenen Frauen befinden deutlich, so Polenkenner Heinz Möller.

"Das bisherige Reisen in umliegende Länder ist durch die Corona-Pandemie jetzt auch nicht mehr möglich, also sind die ungewollt schwangeren Frauen komplett allein gelassen und werden zu verzweifelten Maßnahmen greifen, um die Schwangerschaft zu beenden", befürchtet der DPG-Sprecher. Deshalb solidarisiert sich die DPG-Verden mit den betroffenen Frauen. Gerade die Unterstützung solcher in Not geratener Frauen war schon immer ein wichtiges Anliegen der Hilfstransporte der DPG-Verden und wird es auch künftig sein.

Das Urteil hat bekanntlich in der polnischen Bevölkerung anhaltend große Proteste ausgelöst. Begonnen durch Aufrufe von lokalen Frauenrechtsgruppen, werden sie inzwischen von breiten Bevölkerungsschichten unterstützt, auch in Regionen in denen die DPG-Verden aktiv ist, werden es täglich mehr. Dabei werden friedliche Proteste mit massiver Gewalt entweder durch Polizisten oder rechtsextreme Gruppen beantwortet.

"Die DPG-Verden ist sehr besorgt über die Menschenrechtsverletungen und erwartet deshalb von der Bundesregierung, die Gewalt durch staatliche und nichtstaatliche Akteure in Polen zu verurteilen. In der EU-Grundrechtscharta wird das Recht auf Versammlungsfreiheit garantiert. Dies muss auch für Demonstrationen gegen ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen gelten", unterstreicht Heinz Möller.