Uphusen/Landkreis (hm). Anlässlich der Verabschiedung des Entwurfes für ein Angehörigen-Entlastungsgesetz im Bundeskabinett erklärte AWO-Kreisvorsitzender und SPD-Sozialexperte Fritz-Heiner Hepke (Uphusen): "Das Gesetz ist überfällig und schließt eine Gerechtigkeitslücke in der Gleichbehandlung. Es verschafft den unterhaltspflichtigen Angehörigen Luft, belastet aber die ohnehin klammen Kommunen. Wir brauchen daher mittel- und langfristig neue Wege bei der Finanzierung der Preissteigerungen in der Pflege."

Weiter führte Fritz-Heiner Hepke aus: "Dieser Schritt kann nur der erste Einstieg in die weitere Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien sein. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen dringend eine Deckelung der Eigenanteile an den Kosten der Pflege. Hierzu hatte die AWO - unterstützt von großen Teilen der SPD - eine Petition gestartet und dafür über 70 Tausend Unterschriften gesammelt, worauf sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bereits im Juni mit diesem Thema befasst hat. Eine gesetzliche Regelung hierfür muss nun bald folgen", forderte der SPD-Sozialpolitiker.

Hintergrund: Können pflegebedürftige Menschen den Eigenanteil an den Kosten der Pflege nicht selbst aufbringen, sind deren Kinder verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Ob sie tatsächlich zahlen müssen, hängt dabei von deren Einkommen und Vermögen ab. Die Einkommensgrenze hierfür soll nun auf 100 000 Euro im Jahr angehoben werden, analog der heute geltenden Grenze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.