Selten sind zu einem Thema in dieser Zeitung so viele Artikel und Leserbriefe erschienen wie in den vergangenen Wochen zur Frage der Erdgasförderung im Wasserschutzgebiet Panzenberg. Die neue Erdgasbohrung, die von der DEA Deutsche Erdöl AG (DEA) dort angestrebt wird, trifft auf breite Ablehnung. Mit Ausnahme der DEA sind sich alle einig: In Wasserschutzgebieten muss Erdgasförderung verhindert werden, denn sie beinhaltet Risiken. Im Fall des

Falles sind die Konsequenzen in Wasserschutzgebieten besonders weitreichend. Aber wie lässt sich Erdgasförderung hier verhindern? Wie Rasmus Grobe in seinem Leserbrief vom 28.11.2017 bin auch ich der Auffassung, dass wir auf allen Ebenen sämtliche Handlungsmöglichkeiten nutzen müssen.

Die rot-schwarze Koalitionsvereinbarung für Niedersachsen stellt die Weichen für die Landespolitik in den kommenden fünf Jahren. Deswegen habe ich mich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Koalitionsvereinbarung klar Stellung bezieht für den Trinkwasserschutz. Mit Erfolg, denn in der Vereinbarung zwischen SPD und CDU heißt es jetzt: „Der Schutz des Trinkwassers hat für uns absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Um dies dauerhaft sicherzustellen, wollen wir prüfen, ob ein Verbot des Bohrens nach Erdöl und Erdgas in Wasserschutzgebieten sämtlicher Schutzzonen in die ‚Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten‘ aufzunehmen ist. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene sollen entsprechend angewendet werden.“ Letzteres bedeutet für mich: Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen, auch wenn die von der DEA beabsichtigte Erdgas-Fördermenge unter dem Schwellenwert für eine verpflichtende UVP liegt. Mit Recht weist der Landkreis Verden in einem Schreiben vom 30.11. an das LBEG darauf hin, dass eine „plausible Erwartung“ erheblicher negativer Auswirkungen auf die Umwelt für die Durchführung einer UVP ausreiche. Als Landtagsabgeordnete werde ich mich jetzt dafür stark machen, dass die Aussagen des Koalitionsvertrags zum absoluten Vorrang des Trinkwasserschutzes mit Leben gefüllt werden. Daher habe ich Olaf Lies, unseren neuen Umwelt- und Energieminister, zu einem Arbeitsbesuch nach Verden eingeladen. Auch die künftige Trinkwasserförderung für Bremen und das noch offene wasserrechtliche Genehmigungsverfahren in Bezug auf den Panzenberg sollen dann zum Thema gemacht werden.

Auch auf Bundesebene bleibt viel zu tun: So ist seit dem sogenannten Fracking-Gesetzespaket zwar das Fracking in Wasserschutzgebieten verboten, nicht aber jegliche Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten. Das muss sich endlich ändern! Eine bundesgesetzliche Regelung wäre eine gute Grundlage, um künftig gegen neue Förderbohrungen in Wasserschutzgebieten vorgehen zu können. Darüber hinaus könnte das Bundesrecht zum Beispiel ein Verbot der Erdgasförderung in dicht besiedelten Gebieten vorsehen. Hier sollten die Bundestagsabgeordneten unserer Region ihren Einfluss auf die Koalitionsverhandlungen der Bundesebene nutzen.

Ich bin froh, dass es im Landkreis Verden so viele engagierte Bürgerinnen und Bürger gibt, die gemeinsam den absoluten Vorrang des Trinkwasserschutzes durchsetzen wollen. Mein großer Dank gilt besonders den Bürgerinitiativen, die seit Jahren einen langen Atem beweisen. So lädt „Walle gegen Gasbohren“ für kommenden Sonntag, 10.12. ab 10 Uhr zu einem „Spaziergang zwischen Erdgas und Trinkwasser“ ein. Start und Ende ist am Ortsausgang Scharnhorst (hinter dem Eisenbahntunnel / Bohrstelle Z4). Sehen wir uns dort?