Antrag der Kreistagsfraktionen von
SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen
FÜR EINFACHE UND BEZAHLBARE WOHNUNGEN - MÖGLICHST BALD!
Der Kreistag stellt fest:
Bereits jetzt fehlen über 1.000 bezahlbare Wohnungen im Landkreis Verden. Aufgrund der zu erwartenden Flüchtlingszahlen wird der Bedarf noch weiter steigen.
In diesem Jahr sind über 2.500 Flüchtlinge, vorrangig auch aus Syrien und dem Irak, zu uns in den Landkreis Verden gekommen. Viele von ihnen werden vermutlich ein Bleiberecht erhalten.

Allein bei Asylbewerbern aus Eritrea, Irak, Iran und Syrien besteht – nach Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – derzeit (bei einer Anerkennungsquote von über 50 %!) eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit.

Die Integration dieser Menschen wird viel Kraft kosten. Aber wir dürfen vor der Not nicht unsere Augen verschließen. Wir müssen vielmehr handeln und Lösungen auf den Weg bringen – nicht zuletzt weil für das Jahr 2016 ein weiterer Anstieg der Flüchtlingszahlen prognostiziert wird.
Zu einer Erfolg versprechenden Integration zählt neben dem Erlernen unserer Sprache und der Akzeptanz unserer Gesetze auch eine dezentrale Unterbringung der Zugewanderten in Wohnungen mitten unter uns, um der Entstehung von . Parallelgesellschaften, die eine erfolgreiche Integration stark behindern, vorzubeugen. Vorrangig muss es darum gehen, Familien mit Kindern und alleinstehende Frauen mit und ohne Kinder in Wohnungen unterbringen.

Hieraus ergeben sich folgende Zielsetzungen:

Ø Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen, wobei der Markt die Schaffung neuen Wohnraumes im oberen Segment bereits gut regelt.

Ø In allen Städten und Gemeinden den Mietwohnungsbau voranzutreiben.

Ø Neubau ebenso zu unterstützen wie Umnutzung von bestehendem Gebäudebestand wie auch Sanierung und ggf. energetische Modernisierung um nicht mehr genutzten/nutzbaren Wohnraum wieder nutzbar zu machen.

Ø Für Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge mit originärem Schutzstatus und dem Rechtsanspruch auf Familiennachzug ist provisorischer Wohnraum für mindestens drei Jahre zu schaffen, der von vornherein geeignet ist – durch ökologisch sinnvolle und ökonomisch vertretbare Nachbesserungsmöglichkeiten – eine längerfristige Wohnnutzung bieten zu können.

Ø Mit einem Bündel an Maßnahmen in 2016 zunächst 400 – 500 Wohneinheiten in (bezahlbarer) Schlichtbauweise und dann jährlich mindestens 200 neue/neu nutzbare Wohneinheiten zu schaffen

Ein Aufenthalt in Turnhallen und anderen Sammelunterkünften kann und darf nur vorübergehender Natur sein.

Das regionale Handwerk ist bereit und in der Lage, kurzfristig Wohnraum durch Um- und Ausbau zu schaffen, wobei auch eine energetische Sanierung zu erfolgen hat.
Auch für eine vorübergehende, individuelle Unterbringung, z.B. in Holzhäusern oder für innovative Bauformen (z.B. Strohballenhäuser) besteht in unserem Landkreis die Möglichkeit einer recht schnellen Umsetzung. Vorrang sollten aber langfristige Lösungen haben oder zumindest Modelle, bei denen später eine entsprechende energetische Nachrüstung möglich ist. Zusätzlich ist es allerdings erforderlich, preiswert Neubauten zu errichten, die bezahlbares Wohnen ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Kreistag:


1. Der Landkreis koordiniert im Benehmen mit den Städten und Gemeinden alle

Maßnahmen die geeignet sind, die oben genannten Ziele zu erreichen.

2. Der Kreistag wird die finanziellen Mittel für eine Anlaufstelle im Kreishaus bereit stellen, deren Aufgabe es ist Eigentümer von Immobilien zu beraten, die schnell Wohnraum durch An-, Um- und Ausbauten schaffen wollen.

3. Der Kreistag bittet den Bund und das Land, eine Festbetragsbezuschussung bei den Förderprogrammen des sozialen Wohnungsbaues einzuführen.

4. Neben möglichen Bundes- und Landesprogrammen ist zu prüfen, ob der Landkreis Verden als Anreizsystem sozialen Wohnraum fördert. Dies könnte durch die Gewährung eines jährlichen, noch festzulegenden Tilgungszuschusses über die Zeitdauer von z.B. 15 Jahren geschehen, wenn die Wohnungseigentümer(innen) sich verpflichten, die Wohnungen bei einem festgelegten Höchstbetrag an sozial benachteiligte Personen (z.B. Inhaber(innen) von Wohnberechtigungsscheinen) zu vermieten.

Als Probelauf wird der Landkreis im HH-Jahr 2016 einen Festkostenzuschuss für

den Um- und Ausbau von Wohnungen in Höhe von 3000 € gewähren. Dafür werden

Mittel in Kreishaushalt eingestellt.


5. Der Kreistag fordert die Städte und Gemeinden auf, rasch günstig Bauland zur Verfügung zu stellen, Lückenbebauung zu fördern und insbesondere mit Hilfe des Leerstandskatasters Immobilien zu identifizieren, bei denen ein zügiger Ausbau möglich ist.

6. Der Landkreis bietet seine administrative Unterstützung an für schnell zu erstellende Übergangswohneinheiten (Modell Grasberg oder Idee der Zimmerei-Innung), um die hiesigen Sportvereine von einer dauerhaften Sperrung von als Notunterkünfte ungenutzten Turn- und Sporthallen zu befreien.

7. Der Landkreis bittet die heimischen Kreditinstitute, besondere Finanzierungsangebote für den Wohnungsbau anzubieten.
Ggf. bietet sich auch die Gründung einer Entwicklungsgesellschaften mit kommunalen und privaten Trägern (Handwerk) an.




Verden, 6.12.2015






Heiko Oetjen Wilhelm Hogrefe Ulla Schobert
SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion B 90/Die Grünen