Verden/Landkreis (hm). Das Thema "Mensch - Gerechtigkeit und gute Arbeit" stand im Blickpunkt des diesjährigen Bundeskongresses der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in Duisburg. Außerdem wurden rund 150 Anträge zu den verschiedensten Themen der Arbeitnehmerpolitik beraten und verabschiedet. Dies berichtete jetzt AfA-Kreisvorsitzender Dietmar Teubert, der vor der hiesigen SPD-Arbeitnehmerschaft über seine Eindrücke vom AfA-Bundeskongress referierte.

Es sei in Duisburg betont worden, die Tarifbindung wieder zu stärken, zumal nur noch 60 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten würden. Mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt habe die AfA insbesondere einen Ausbau der Mitbestimmung gefordert.

Zufrieden sei der AfA-Bundeskongress über die Erfolge der bisherigen Regierungsarbeit der SPD gewesen Insbesondere den gesetzlichen Mindestlohn, so Dietmar Teubert, für den die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften lange gemeinsam gekämpft haben. Der Mindestlohn sei ein historischer Erfolg. Für die nächste Zukunft setzen die AfA-Bundesorganisation und die AfA-Kreisverbände besonders auf die Beseitigung der ungleichen Bezahlung von Frauen und Männern. "Wenn die Unionsparteien hier weiter blockieren, werde dieses Thema 2017 zum Wahlkampfthema", kündigte Dietmar Teubert schon mal an.

In der aktuellen Rentendebatte habe der AfA-Bundeskongress verdeutlicht, fuhr Teubert fort, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach jahrzehntelanger Beitragszahlung im Alter nicht auf Grundsicherung verwiesen werden dürften, sondern eine Absenkung des Rentenniveaus gestoppt werden müsse. Außerdem seien in Duisburg in vier Workshops zentrale Themen der Arbeitswelt der der Zukunft debattiert worden: Moderne Arbeitszeitpolitik und Arbeit, Zukunft der Mitbestimmung, Qualifizierung und Weiterbildung sowie Gute Arbeit weltweit.

In einer abschließenden Resuoution der AfA heißt es außerdem: "Die AfA sieht sich angesichts diverser Verwerfungen im privaten Krankenhaussektor in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser und anderer Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge weder die Qualität der Leistungen noch die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen dauerhaft verbessert, sondern eher gefährdet und daher abzulehnen ist".