Der Verdener SPD-Kreistagsabgeordnete und Sprecher der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Heinz Möller, hat das aktuelle Leiharbeit-Urteil des Bundesarbeitsgerichtes begrüßt. "Die Richter haben eine famose Entscheidung getroffen, ganz im Sinne des vom SPD-Kreisverein Verden seit langem propagierten Grundsatzes "gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit", lobte Möller.

Den betroffenen Leiharbeitern ermögliche das Urteil jetzt zu prüfen, ob sie Nachzahlungen bei den Unternehmen geltend machen können. Das hänge im Einzelfall allerdings von den konkreten arbeitsvertraglichen Regelungen ab, erläuterte der AfA-Sprecher.

Gleichzeitig hält Möller das Urteil für ein wichtiges Signal in der politischen Debatte um das Thema Leiharbeit. Nämlich ein klares Signal dafür, so Möller, Leiharbeit endlich wieder auf das notwendie Maß zu reduzieren und nicht dafür zu nutzen, einen Teil der Belegschaft schlechter zu bezahlen.

"Gefälligkeitstarifverträge mit so genannten christlichen Gewerkschaften dürfen auch nicht länger dazu mißbraucht werden, die Lohnspirale weiter nach unten zu drücken", betont der SPD-Kreispolitiker. Auch dem hat das Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil einen weiteren Riegel vorgeschoben. Die SPD im Landkreis Verden und die AfA erwarten jetzt von den Unternehmen, diesen Richterspruch nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern die Leiharbeit entsprechend zu bezahlen.

Als "ausgesprochen positiv" bewertet der SPD-Kreistagsabgeordnete außerdem die Entscheidung der Bundes-

arbeitsrichter, dass Leiharbeiter bei der Bestimmung der Größe der Betriebsräte zu berücksichtigen sind. "Das bedeutet in der betrieblichen Praxis mehr Mitbestimmung und mehr Rechte für die Leiharbeiter. Eine gute Entscheidung für die Leiharbeitnehmer und die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung", so das Fazit Möllers.