Hepke: Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Haltung der Kreis-AWO!
Verden/Landkreis (hm). „Die Zeit ideologischer Auseinandersetzungen ist nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorbei. Jetzt gilt es, zum Wohle der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft Politik zu machen, die soziale Gerechtigkeit herstellt und allen gleiche Chancen bietet“, erklärt der AWO- Kreisvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Fritz-Heiner Hepke (Uphusen). Hintergrund ist das
soeben gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld.
„Die Richter haben folgerichtig verdeutlicht, dass der Bund für den Bereich der öffentlichen Fürsorge nur dann zuständig ist, wenn die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht anders herzustellen ist. Hierzu leistet das Betreuungsgeld aber keinen Beitrag“, so Hepke, der bereits in der Vergangenheit als AWO-Kreis-vorsitzender und SPD-Sozialexperte die Einführung des Betreuungsgeldes heftig kritisiert hatte.
Auch der Rat der Stadt Verden hatte sich bekanntlich gegen die Stimmen von CDU und FDP in einer Resolution mehrheitlich gegen das Betreuungsgeld gewandt und statt dessen gefordert, die hierfür vorgesehenen Mittel besser in Kitas und Qualitätsstandards bei der Betreuung zu investieren, brachte AWO-Vorständler und SPD-Kreistagsabgeordneter Heinz Möller in Erinnerung. Hier müsse jetzt als Ersatzlösung angesetzt werden und die Städte und Gemeinden entsprechende höhere Mittel erhalten, forderte Möller.
Jetzt ist es dringend geboten, die frei werdenden Bundesmittel in die Verbesserung der Kita-Qualität zu investieren, betont auch Hepke. Kitas und Kindertagespflege leisten mit ihren Angeboten einen zentralen Beitrag zur Herstellung von Chancengerechtigkeit. Sie wirken sozial integrativ, vermitteln Sprachbildung, Bewegungsförderung und schaffen vielfältige Bildungsanreize. „Als Kreis-AWO fordern wir seit langem, hier den Hebel anzusetzen“, unterstreicht der AWO-Kreisvorsitzende.
Das Potenzial frühkindlicher Betreuungsangebote kann sich jedoch nur entfalten, wenn auch die strukturellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Es braucht mehr Erzieherinnen und Erzieher, Fachberatung, Vor- und Nachbereitungszeit und Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Betreuungsangebote in den Abendstunden als familienfreundliche Komponente für berufstätige Eltern in Schichtarbeit. „Das heutige Urteil hat die Grundlage geschaffen, für diese Eckpunkte bundeseinheitliche Regeln zu schaffen. Die Bundesregierung ist gut beraten, diese Chance auch zu nutzen“, so Möller abschließend.