Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verbotsverfahren gegen die NPD erklärte SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik: „Die Bundesländer haben mit sehr guten Gründen 2013 das Verbot der NPD beantragt. Auch die SPD im Landkreis Verden hatte immer wieder ein Verbot gefordert.

Diese Partei propagiert schließlich eine rassistische Ideologie und verfolgt verfassungsfeindliche Bestrebungen. Sie sollte künftig keinerlei Zugriff auf öffentliche Finanzen wie die Wahlkampfkostenerstattung haben. Ich bedauere es, dass das Bundesverfassungsgericht sie dennoch nicht verboten hat.

Zwar ist die NPD derzeit organisatorisch und finanziell geschwächt; das ist auch ein Verdienst der öffentlichen Debatte, die durch das Verbotsverfahren deutlich intensiviert worden ist. Gleichwohl bleibt die NPD eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die freiheitlich-demokratische Ordnung in Deutschland.

Deshalb kommt es nun darauf an, sie weiterhin politisch zu bekämpfen. Dies bleibt eine Daueraufgabe für alle Demokraten – durch Aufklärung, zivilgesellschaftliches Engagement und, wo nötig, durch energisches Vorgehen des Staates. Die deutsche Vergangenheit und die Erfahrungen anderer Länder lehren, dass die Demokratie wehrhaft sein muss.“

SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik weiter: „Über die schwierige Frage der Verfassungswidrigkeit von Parteien entscheidet in Deutschland zu Recht ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe hat sich die Entscheidung nicht einfach gemacht, wie auch die Dauer des Verfahrens zeigt. Die Justiz und Sicherheitskräfte müssen die in dieser Zeit vorsorglich von Rechtsextremisten gegründeten Tarnorganisationen nun ebenso in den Blick nehmen wie weiterhin die NPD und ihre Funktionsträger.“