Land unterstützt Kommunen beim Krippenausbau mit höheren Förderbeträgen - Heiligenstadt: „Wir entlasten die Träger und setzen einen Investitionsanreiz!"
Das Land Niedersachsen hat die Förderbeträge erhöht, die Kommunen bzw. Träger von Kindertageseinrichtungen für die Einrichtung neuer Krippenplätze erhalten. Mit der kürzlich geänderten niedersächsischen Förderrichtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT) hat das Niedersächsische Kultusministerium den Förderbetrag pro geschaffenem Krippenplatz in einer Tageseinrichtung von 7.700 Euro auf 12.000 Euro und in einer Tagespflegestelle („Tagesmutter") von 2.550 Euro auf 4.000 Euro
angehoben. Hintergrund ist das dritte Investitionsprogramm des Bundes: In dessen Zuge erhält das Land Niedersachsen in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt rund 51 Millionen Euro, um Investitionsvorhaben zum Krippenausbau zu fördern. Zusätzlich stellt die Landesregierung auch eigene Fördermittel in einer Höhe von 7,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Bedarf an Krippenplätzen in Niedersachsen sei ungebrochen, sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Vor allem in großen Städten würden sie deutlich nachgefragt: „Junge Familien wünschen sich mehr Betreuungsangebote, gerade auch für die Kleinsten. Zudem stehen die Kommunen auch durch den Zuzug vieler Flüchtlinge vor der Herausforderung, weitere Betreuungsplätze zu schaffen. Im Rahmen unserer Zukunftsoffensive Bildung wollen wir die Träger dabei noch stärker als bisher unterstützen, sie finanziell entlasten und durch die bessere Förderung einen klaren Investitionsanreiz setzen. Ich freue mich, wenn die Träger diese Möglichkeit vielfach nutzen."
Eine weitere Verbesserung für die Träger: Förderanträge können auch rückwirkend gestellt werden. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die ab dem 01.04.2014 begonnen wurden und spätestens zum 31.12.2017 abgeschlossen sind. Es gilt dabei eine Antragsfrist bis zum 31.03.2016.