Gesetzliche Neuregelung für 2017 angestrebt / Verkehrsministerium wird Mittel erhöhen

Das Land will die Schülerbeförderung in Niedersachsen fit für die Zukunft machen und zum Jahresbeginn 2017 die Ausgleichszahlungen nach § 45a Personenbeförderungsgesetz neu regeln. Im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens sollen ergebnisoffen drei Varianten für die zukünftige Regelung überprüft werden. Abhängig vom Ergebnis wird das Land die bislang aufgewendeten Mittel für die Schülerverkehre von

derzeit rund 90 Millionen Euro pro Jahr deutlich erhöhen, auf bis zu 110 Millionen Euro ab 2017.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies erklärt zu der angestrebten Neuregelung:

„Ein gut funktionierender ÖPNV ist ein wichtiger Standortfaktor besonders für junge Familien. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass wir trotz derzeit sinkender Schülerzahlen gerade die Schülerverkehre nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in der Fläche sichern. Wir wollen ein passgenaues Angebot für alle Regionen in Niedersachsen. Dafür arbeiten wir auch an flexiblen Lösungen im ÖPNV. So soll der Linienverkehr in Gegenden mit schwacher Nachfrage durch Anruf-Sammeltaxen oder Rufbus-Verkehre ergänzt werden. Wir wollen, dass die Novellierung des § 45a Personenbeförderungsgesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt und damit den ÖPNV und die Schülerverkehre auch in Zeiten des demografischen Wandels zukunftsfest macht."

Zum Hintergrund:

Unternehmen des ÖPNV wird seit 1977 für die Beförderung von Schülern ein finanzieller Ausgleich gezahlt. Dieser Ausgleich wird in Niedersachsen seit 2006 durch eine vertragliche Abgeltung geregelt. Das Land hat hierfür vertragliche Regelungen mit rund 130 Busunternehmen vereinbart. Diese vertragliche Regelung entspricht jedoch auf Dauer nicht mehr dem EU-Beihilferecht. Das Thema ist den Beteiligten seit langem bekannt. Bereits seit 2009 befasst sich unter Leitung des Verkehrsministeriums eine Arbeitsgruppe aus Landesnahverkehrsgesellschaft, kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden des Verkehrsgewerbes mit der Frage, wie die Verteilung der 45 a-Mittel rechtssicher gestaltet werden kann. Mit dem angestrebten Ziel einer landesrechtlichen Neuregelung werden nun die bestehenden Verträge mit den Verkehrsunternehmen mit einem Jahr Übergangsfrist gekündigt. Ende 2016 werden sie auslaufen.

Drei Varianten werden aktuell ergebnisoffen geprüft:

Variante 1 ist der sogenannte „Preis-Preis-Vergleich". Danach würde das Land den Unternehmen die Differenz erstatten zwischen „normalen" Zeitfahrausweisen und rabattierten Schülerfahrkarten. Diese Regelung könnte auch auf ermäßigte Tickets für Senioren und Kinder ergänzt werden.

Variante 2 würde im Kern eine Rückkehr zu dem bis 2006 geltenden Antragsverfahren bedeuten. Bis dahin mussten die Verkehrsunternehmen für die Ausgleichszahlungen einen schriftlichen Antrag beim Land einreichen. Die Einzelheiten für die damaligen Zahlungen basierten auf komplizierten Berechnungsgrundlagen aus dem Jahr 1977. Diese Ausgleichsregelung würde modifiziert und den heutigen Verhältnissen angepasst werden.

Variante 3 sieht eine Verlagerung der Aufgabe und ihrer Finanzierung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte vor - diese würde das Land dann mit den entsprechenden Mitteln ausstatten. Schon heute planen die Landkreise und Kreisfreien Städte für ihren Bereich den ÖPNV und finanzieren die entsprechenden Linienverkehre, soweit diese von den Verkehrsunternehmen nicht eigenwirtschaftlich erbracht werden können.