Dietmar Teubert, Kreisvorsitzender der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und AWO-Vize-Kreisvorsitzender, hat im Pressedienst der Kreis-SPD den jüngsten Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt begrüßt, aber auch Nachbesserungen thematisiert.

SPD-Ratsherr Teubert: „Wir begrüßen als AfA und AWO, dass mit dem Gesetz ein neues Förderinstrument geschaffen wird, um auch Langzeitarbeitslosen eine echte Perspektive zu geben. Der Gesetzentwurf muss aber noch spürbar nachgebessert werden. So muss auch ein von der Kreis-SPD in ihrem Programm geforderter Sozialer Arbeitsmarkt auf einer fairen und gerechten Bezahlung basieren, dessen Grundlage der Tarifvertrag und nicht der Mindestlohn ist.

Es entspricht auch einer langjährigen Forderung von AfA und AWO, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu bieten, mit entsprechenden Unterstützungsleistungen dauerhaft am Arbeitsleben und der Gesellschaft teilzuhaben. Ein Sozialer Arbeitsmarkt kann niederschwellige Einstiege in Beschäftigung mit sinnhaften Tätigkeiten, einem wertschätzenden sozialen Umfeld und sozialpädagogischer Betreuung verbinden“, verdeutlicht Dietmar Teubert.

Die geplante Orientierung des Lohnkostenzuschusses allein an der Höhe des Mindestlohns, anstatt an die tatsächlich geleisteten regelmäßigen Lohnkosten, lehnt SPD-Experte Teubert hingegen ab. Er findet nämlich, dass tarifgebundene gemeinnützige Arbeitgeber wie die Arbeiterwohlfahrt damit von der Möglichkeit, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive in der Sozialen Arbeit zu geben, ausgeschlossen würden.

Dietmar Teubert fordert deshalb vom Gesetzgeber hier dringend nachzujustieren. Die Lohnkosten müssen sich am Tariflohn und nicht am Mindestlohn orientieren. Sonst untergräbt die Bundesregierung selbst ihr eigenes, im Koalitionsvertrag niedergelegtes Ziel, die Bezahlung nach Tarifvertrag stärken zu wollen, findet der AfA-Kreisvorsitzende.