Verden/Landkreis (hm). Das Thema "Missbrauch von Werkverträgen verhindern - die Initiative der Niedersächsischen Landesregierung" stand am Freitagabend im Verdener Gasthaus "Zur Brücke" im Blickpunkt einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Landkreis Verden (AfA). Dazu könnte AfA-Kreisvorsitzender Dietmar Teubert als Gastreferenten den DGB-Experten Lutz Bock aus Hambergen begrüßen.

Vor vollem Haus erläuterte Lutz Bock einleitend, dass sich Werkverträge in immer mehr Branchen zu einem Instrument des Lohndumpings entwickelt haben. Vor diesem Hintergrund begrüßte der Gewerkschafter für den DGB die Initiativen der rot-grünen Landesregierung, die diesem Missbrauch Einhalt bieten sollen. Um den Kampf gegen Lohndumping durch Werkverträge wirksam zu gestalten, forderte der DGB-Experte jedoch weitere konsequente Maßnahmen. Dabei müsse vor allem die neue Bundesregierung nach Ansicht des DGB und der SPD-Arbeitnehmerorganisation dringend handeln, um eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen.

DGB-Sekretär Lutz Bock bedauerte in seinem Vortrag, dass Unternehmen immer häufiger Werkverträge missbrauchen, um Arbeitsrecht und Schutzbestimmungen der Beschäftigten zu unterlaufen. "Werkverträge werden zum Schlupfloch für das Absenken von Arbeitsstandards. Die Beschäftigten werden ausgenommen, Arbeitsnormen krass verletzt", kritisierte der DGB-Experte.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern sei der Arbeitsmarkt in Deutschland besonders anfällig für Umgehungstatbestände. Die Kontrollen seien gering und die gesetzliche Abgrenzung von Werkverträgen ungenau, ergänzte AfA-Kreisvorsitzender und Betriebsratsvorsitzender Dietmar Teubert. Zwar sei es nicht Ziel der SPD und der Gewerkschaften, generell zu unterbinden. "Unterbunden werden muss jedoch der Missbrauch. Dazu bedarf es einer besseren Regulierung von Werkverträgen", betonte Teubert als AfA- und DGB-Kreisvorsitzender.

Lutz Bock beschrieb danach die konkreten Forderungen des DGB im Detail: Dringend notwendig ist, echte Werkverträge gesetzlich eindeutig von Umgehungswerkverträgen abzugrenzen. Dazu müsse das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf Bundesebene geändert werden. Außerdem muss Scheinselbstständigkeit konsequenter verfolgt und unterbunden werden. Kettenwerkverträge müssen durch die Beschränkung der Zahl der Untervergaben eingegrenzt und Prüfungskapazitäten ausgebaut werden. Dazu gehört nach Bocks Worten die Stärkung der Betriebsprüfungen durch Gewerbeaufsichtsämter und die bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass auch die Informations- und Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte bei der Vergabe von Werkverträgen ausgebaut werden müssen, Als besonders problematisch wurde ferner die Lage mobiler Beschäftigter gesehen, da diese häufig schlecht über ihre Rechte informiert seien. Dass die Landesregierung in Niedersachsen für diesen Personenkreis Beratungsstellen in Hannover und Oldenburg schaffen will, bezeichnete Lutz Bock als richtigen Schritt. Es müsse aber auch Verbesserungen bei den Wohnverhältnissen von mobilen Beschäftigten geben, so Dietmar Teubert. Diese müssten sich künftig an den Kriterien des sozialen Wohnungsbaus orientieren.