Verden/Landkreis (hm). Das Bundeskabinett beschließt heute das Gesetz zur Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge in der Paketbranche. Damit werden Unternehmen, die Pakete nicht selbst, sondern durch Dritte befördern lassen, bei Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug haftbar. Dazu erklärte Dietmar Teubert, Kreisvorsitzender der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und Gewerkschafter, am Mittwoch in Verden:

„Endlich greift die Bundesregierung bei den unhaltbaren Zuständen in der Paketbranche durch, wie es AfA, SPD, ver.di und DGB schon seit langem gefordert haben. Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug ist schließlich kein Kavaliersdelikt und trifft Arbeitnehmer hart.

Es darf nicht sein, dass das starke Wachstum der Branche auf dem Rücken der Beschäftigten durch prekäre Arbeitsbedingungen weitergeht und tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze weiter unter Druck geraten.

Der Bundestag muss das Gesetz jetzt schnell beschließen und dafür sorgen, dass es durch mehr Kontrollen auch richtig durchgesetzt wird. Nur so kann man den prekären Arbeitsbedingungen in der Paketbranche beikommen“, betonte Dietmar Teubert.