Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Baugesetzbuches begrüßen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) grundsätzlich, fordern aber Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Mittwoch in Berlin:

„Die bislang geplanten Änderungen erweitern zwar die bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten der Kommunen. Sie reichen aber nicht aus, um die Spirale der weiter steigenden Bodenpreise zu durchbrechen.

Eine gute Nachricht für Mieter und Mieterinnen ist sicherlich, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten künftig erschwert werden soll. Hier hat der Druck von Mieterverbänden, Gewerkschaften und der SPD gewirkt. Es darf aber nicht sein, dass die Länder hier für die Umsetzung verantwortlich sind. NRW und Baden-Württemberg haben bereits deutlich gemacht, dass sie an der Umwandlungsbremse kein Interesse haben. In diesen Ländern würden die betroffenen Mieter im Stich gelassen.

Des Weiteren ist vorgesehen, es den Kommunen zu erleichtern, Baugebote auszusprechen, um gegen die Spekulation mit unbebauten Grundstücken vorzugehen. Hier sieht der jetzige Entwurf Ausnahmen vor, die im weiteren parlamentarischen Verfahren stark eingeschränkt und präziser formuliert werden müssen.“

Robert Feiger, Vorsitzender der IG BAU, betonte: „In Deutschland fehlen 6,3 Millionen Sozialwohnungen. Durch das Gesetz wird es den Kommunen erlaubt, beim Schließen von Baulücken Vorgaben für einen bestimmten Anteil an Sozialwohnungsneubau zu machen. Dies darf im parlamentarischen Verfahren nicht verwässert werden. Auch das erleichterte Vorkaufsrecht für brachliegende Grundstücke ist ein wichtiges Instrument gegen Bodenspekulation und für bezahlbaren Wohnungsbau. Aufgrund der Bodenpreissteigerungen brauchen die Kommunen jedoch ein wirksames preislimitiertes Vorkaufsrecht, damit sie Bauland zu Preisen unterhalb des Marktwertes erwerben und für den sozialen Wohnungsbau nutzen können. Unverständlich bleibt, dass weitere vier Jahre erlaubt sein soll, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung “auf der grünen Wiese“ zu bauen. Damit wird die beschleunigte Versiegelung von Landwirtschafts- und Forstflächen in Kauf genommen. Ein nachhaltiger, klimaschonender Umgang mit dem knappen Gut Boden sieht anders aus.“

Hintergrund:
Zwischen 2015 und 2019 sind die Preise für baureifes Land bundesweit um 32 Prozent gestiegen. In Städten wie Wolfsburg, Münster, Berlin, Potsdam Dortmund, Frankfurt, Mainz, Dresden, Leipzig, Weimar und dem Münchner Umland haben sich die Preise innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt, wie aus den Zahlen der Landesämter für Statistik hervorgeht.

2019 gab es einen Überhang von insgesamt 740 400 genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen. Viele Grundstücke, vor allem in guten Lagen, werden nicht bebaut, da die Gewinnmargen bei Weiterverkauf unbebauter Grundstücke größer sind als ihre Verwertung durch Bebauung.