Thedinghausen/Landkreis (hm). Die stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende Petra Roselius aus Thedinghausen, die zugleich dem Kreisfrauenrat des Landkreises Verden und der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen im SPD-Bezirk Nord-Niedersachsen (ASG) angehört, hat zur beabsichtigten Reform des Mutterschutzgesetzes in einer Pressemitteilung der Kreis-SPD Stellung bezogen und das Für und Wider der beabsichtigten Reform beleuchtet.

Petra Roselius begrüßte es dabei, dass die Reform des Mutterschutzgesetzes nach über sechzig Jahren jetzt endlich bevorsteht. Damit sollen letztlich trotz heftigen Widerstandes von Teilen der Unionsparteien und aus dem Arbeitgeberlager viele Verbesserungen umgesetzt werden.

Künftig wird das Mutterschutzgesetz erheblich mehr Frauen, ob in der Schule, in Ausbildung oder im Studium schützen, folgert die SPD-Frau in ihrer Betrachtung des Gesetzentwurfes. Es verbessert auch den Kündigungsschutz und verpflichtet auch die Arbeitgeber jetzt deutlicher als zuvor, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen wird damit künftig besser möglich, urteilt Roselius.

Sie hat aber bei den Regelungen zur Nachtarbeit erhebliche Einwände. Hier wäre eine eindeutige Genehmigungspflicht besser gewesen. Das im Gesetzentwurf beabsichtigte Genehmigungsverfahren durch die Aufsichtsbehörde hält sie für "völlig unzulänglich augestaltet", zulasten schwangerer und stillender Frauen und zugunsten der Arbeitgeber", moniert Roselius sie auch für die ASG.

Krankenschwester Petra Roselius warnt vehement: "Damit setzt der Gesetzgeber die Gesundheit werdender Mütter und ungeborener Kinder aufs Spiel. Die Aufsichtsbehörden sind bekanntermaßen chronisch personell unterbesetzt. Wie soll da sichergestellt werden, dass die einzureichenden Unterlagen - inzbe-sondere die Gefährdungsbeurteilung - sorgfältig geprüft werden können? Deshalb wäre es ein Stück aus dem Tollhaus und kann und darf nicht sein, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn er nach sechs Wochen nicht bearbeitet wurde".

Petra Roselius erwartet im Übrigen, dass der neu einzurichtende Ausschuss für Mutterschutz sich kontinuierlich mit den Details der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen befasst und dabei auch die psychischen Belastungen nicht aus den Augen verliert.