Auf das Förderprogramm "Niedersachsen Digital aufgeLaden", bei dem sich Einzelhändler in Sachen Digitalisierungsstrategien und -maßnahmen beraten lassen können, macht die Kreisverdener SPD-Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth aufmerksam. Für alle, die Fragen und Anregungen zu dieser oder den vielfältigen anderen Corona-Hilfen haben, bietet die Landtagsabgeordnete am Mittwoch, 24.2. von 19 bis 21 Uhr einen AnsprechBar-Themenabend mit NBank-Abteilungsleiter Martin Bartölke in Form einer Video- und Telefonkonferenz an. Wer an dieser Veranstaltung teilnehmen möchte, kann sich unter Doerte.Liebetruth@LT.Niedersachsen.de oder zwischen 9 und 15 Uhr unter 04231/9708720 anmelden und bekommt dann die Einwahldaten zur Veranstaltung (die Teilnahme ist über Internet oder Telefon möglich).

Im Rahmen des Förderprogramms „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ können kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen einen 100prozentigen Zuschuss von maximal 2500 Euro für eine Digitalisierungsberatung erhalten. Nähere Informationen zu diesem und zahlreichen weiteren Corona-Hilfsprogrammen von Land und Bund gibt es im Internet unter www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/index-2.jsp oder beim AnsprechBar-Themenabend mit NBank-Abteilungsleiter Martin Bartölke und der Landtagsabgeordneten Dörte Liebetruth. Gleichzeitig macht Liebetruth darauf aufmerksam, dass die Frist für Anträge auf „Überbrückungshilfe II“ für die Monate September bis Dezember 2020 bis zum 31. März 2021 verlängert wurde. Anträge auf November- oder Dezemberhilfe sind noch bis zum 30. April 2021 möglich.

Nach der Übergabe der bisher schon gestellten Anträge auf Novemberhilfe vom Bund an die Länder am 11. Januar konnte die NBank innerhalb von zwei Wochen etwa 15.000 Anträge und damit fast 75 Prozent der vorliegenden noch zu prüfenden Anträge bearbeiten. Insgesamt liegen gut 20.000 Anträge vor, die über prüfende Dritte wie zum Beispiel Steuerberater eingereicht wurden. Mit den Bewilligungen wurde insgesamt ein Fördervolumen (Abschlagszahlungen plus Differenzzahlungen) von annähernd 230 Millionen Euro an die niedersächsischen Unternehmen angewiesen. Das aktuell beantragte Fördervolumen liegt bei knapp 400 Millionen Euro. Antragstellungen für die Novemberhilfe sind bis zum 30.04.2021 möglich.

Die Dezemberhilfen sind am 23.12.2020 angelaufen. Erste Abschlagszahlungen werden vom Bund seit 05.01. gewährt. Das Land wird voraussichtlich im Februar mit den Restzahlungen beginnen. Aktuell liegen für Niedersachsen rund 20.000 Anträge vor.