„Aufgrund der EU-Zuschüsse für die Investition in das barrierefreie Rathausplatzpflaster ist eine öffentliche Ausschreibung von Pflaster und Bauleistung vorgeschrieben. Für das Vergabeverfahren gelten sehr strenge Regeln, deren Einhaltung das unabhängige Rechnungsprüfungsamt der Stadt Verden kontrolliert. Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Rat der Stadt direkt unterstellt. Daher sind „andere Beweggründe“ für die Aufhebung des Vergabeverfahrens „Neupflastern Rathausplatz“ ausgeschlossen.