Verden/Landkreis (hm). "Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat der Bundestag jetzt ein weitreichendes Gesetzespaket für Menschen mit Behinderungen beschlossen, das viele Verbesserungen bringt, die unsere Gesellschaft inklusiver machen. Eine gute Nachricht vor dem Tag der Arbeit, dem 1. Mai", freuen sich Dietmar Teubert und Karin Hanschmann vom Vorstand der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Landkreis Verden (AfA). "Unter anderem bekommen Personen mit Handicap mehr Rechte bei Arbeit und Ausbildung", erläutert Teubert weiter.

Wie Karin Hanschmann ergänzt bündelt das Gesetz jetzt eine Reihe von Neuregelungen: So haben Assistenzhunde künftig auch Zutritt zu allgemein zugänglichen Einrichtungen, etwa Behörden, Arztpraxen oder Geschäften. Auf Probleme in diesem Bereich waren die SPD-Arbeitnehmervertreter auch aus dem Landkreis Verden heraus angesprochen worden. Außerdem müssen Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, insbesondere für Frauen. "Damit wird eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt", berichtet Hanschmann, die bei der Lebenshilfe Rotenburg/Verden beschäftigt ist.

Dietmar Teubert informiert über weitere Regelungen, die Ausbildung und Arbeit betreffen: Wer nämlich im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig ist, kann künftig über das sogenannte Budget für Ausbildung gefördert werden. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu machen. Jobcenter sollen zudem Rehabilitanden so fördern können wie alle anderen Leistungsberechtigten auch.

Besonders freuen sich Karin Hanschmann und Dietmar Teubert darüber, dass es auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion gelungen ist, im Parlament wichtige Verbesserungen zusätzlich durchzusetzen. "So wird etwa das betriebliche Eingliederungsmanagement gestärkt, indem eine zusätzliche Vertrauensperson des oder der Beschäftigten hinzugezogen werden kann.

Außerdem wird es für Arbeitgeber einheitliche Ansprechstellen geben, die unabhängig und trägerübergreifend in Fragen von Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für Beratung zur Verfügung stehen. "Insgesamt ist das ein richtig guter Schritt voran für die Inklusion", kommentieren Hanschmann und Teubert.