Verschärfte Gesetze zum Schutz von Frauen überfällig
Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf des SPD-geführten Bundesjustizministeriums zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung im Strafrecht nach fünf Monaten Blockade nun endlich für die Länder- und Verbändeanhörung freigegeben. SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik (Langwedel) begrüßt diesen längst überfälligen Schritt ausdrücklich.
Michallik dazu in einer Pressemitteilung der Kreis-SPD: "Unter dem Motto "Nein heißt Nein" hatten auch Frauenorganisationen und Beratungsstellen aus dem Landkreis Verden schon frühzeitig auf die Strafbarkeitslücken in den bestehenden Gesetzen hingewiesen. Es ist gut, wenn jetzt auch das Bundeskanzleramt von Frau Merkel bei der Schließung der Strafbarkeitslücken nicht länger auf der Bremse steht".
So ist zur Zeit ein sexueller Übergriff nach geltendem Recht nicht strafbar, wenn das Opfer aus Überraschung keinen Widerstand leisten kann oder aus Furcht von Widerstand absieht. Mit dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll der strafrechtliche Schutz auch auf diese Konstellationen ausgeweitet werden.
Das Bundeskanzleramt hat den bereits im Sommer 2015 vorgelegten Entwurf seit Monaten mit der Begründung blockiert, es bestehe kein Handlungsbedarf. Wie der SPD-Kreisvorsitzende berichtet, wurde erst nach massiven Druck der SPD nun endlich der Weg ins parlamentarische Verfahren eröffnet.
Wie Bernd Michallik verdeutlicht, haben nun Länder und Verbände damit bis Februar die Möglichkeit Stellung zu beziehen, bevor dann das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren hoffentlich möglichst schnell abgeschlossen werden kann.