Verden/Landkreis (hm). Am 23. Juni beginnen in Niedersachsen die Sommerferien und damit für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Sie helfen gegen Langeweile, bessern das Taschengeld auf und sind eine gute Gelegenheit, Einblicke in das Berufsleben zu erhalten. Aber nicht jede Arbeit darf von Schülerinnen und Schülern gemacht werden. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im SPD-Kreisverein Verden (AfA) hat für die schönste Jahreszeit einige Tipps

parat, die beachtet werden sollten.

Dietmar Teubert, AfA-Kreisvorsitzender und SPD-Ratsherr in der Kreisstadt, erklärt dazu: "Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen. Bis einschließlich zum 14. Lebensjahr ist das Arbeiten für Kinder verboten. Eine Ausnahme hiervon besteht für Kinder über 13 Jahre. Wenn die Eltern zustimmen, dürfen sie bis zu zwei, in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Es müssen aber leichte Tätigkeiten wie beispielsweise Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge sein."

Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gibt es nach Aussage von Dietmar Teubert, der auch DGB-Kreisvorsitzender ist, beim Jobben weniger Einschränkungen. Zu beachten ist jedoch, dass wer schulpflichtig ist, darf nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. "Das ist auch sinnvoll", findet Teubert, denn "in erster Linie sollen sich Schülerinnen und Schüler in der Ferienzeit erholen." Außerdem gibt es Einschränkungen bei der Art der Tätigkeit: Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit ist nämlich für Jugendliche tabu, dazu gehören beispielsweise die Arbeit mit Chemikalien, das Tragen von schweren Gegenständen oder oder tempoabhängiges Arbeiten (Akkordarbeit).

Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten und dies nur zwischen 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gibt es für Jugendliche über 16 Jahren: Im Gaststättengewerbe dürfen sie bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. Wochenendarbeit ist in der Regel ebenfalls tabu. Ausnahmen gibt es bei Sportveranstaltungen. Schülerinnen und Schüler, die viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als sechs Stunden sind es 60 Minuten. Versichert sind sie während ihrer Ferientätigkeit bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers. Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.

Wie AfA-Sprecher und Verdener SPD-Kreistagsabgeordneter Heinz Möller ergänzt, haben nach dem neuen Mindestlohngesetz Ferienjobber, die älter als 18 Jahre sind, Anspruch auf 8,50 Euro je Stunde. Das gilt auch, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung (bis zu 450,-- Euro/Monat) ausgeübt wird. Sie dürfen dann maximal 52 Stunden im Monat arbeiten. Für unter 18jährige gilt das Mindestlohngesetz nicht. Doch auch sie sollten den Lohn im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird, empfiehlt Heinz Möller. "Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden. Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem schriftlichen Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Dieser muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln", betont AfA-Sprecher Möller.

Und wenn Arbeitgeber sich nicht an Gesetze halten? Dann sollten Ferienjobber zusammen mit ihren Eltern etwas dagegen tun. "Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sind nicht hinzunehmen. Die richtige Adresse sind dann die Aufsichtsbehörden, rät Heinz Möller. In der Regel sind das die örtlichen Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.

Für weitere Auskünfte steht SPD-Kommunalpolitiker Dietmar Teubert unter der Rufnummer 04231/8 52 57 zur Verfügung.