Entlastungen zum Jahresanfang

Viele Menschen werden in diesem Jahr spürbar mehr Geld in der Tasche haben. Denn zum 1. Januar dieses Jahres traten zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Vor allem die verfügbaren Einkommen steigen damit – aber nicht nur. Es gibt zum Beispiel mehr Kindergeld, der Solidaritätszuschlag entfällt für 90 Prozent der Steuerzahler*innen, die Grundrente ist da und der Mindestlohn steigt. Allein die steuerlichen Verbesserungen können mehrere hundert bis über 1.000 Euro zusätzlich in die Haushaltskasse bringen. Außerdem gibt es deutlich mehr Geld für Zukunftsinvestitionen, für den öffentlichen Nahverkehr und die Förderung klimafreundlicher Alternativen zu CO2-Emmissionen. Im Folgenden eine Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen in diesem Jahr:

Kindergeld: Für jedes Kind bekommen Familien jeden Monat 15 Euro mehr. Auch der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben.

Mehr Netto vom Brutto: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 336 Euro auf dann 9.744 Euro. 2022 soll es eine weitere Erhöhung um 240 Euro geben. Das heißt: Mehr Geld in der Tasche, denn die Einkommensteuer wird erst oberhalb des Grundfreibetrags erhoben.

Solidaritätszuschlag: Ebenfalls spürbar mehr Geld für die Haushaltskasse bringt die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Solidaritätszuschlag teilweise. Nur die 3,5 Prozent mit den höchsten Spitzeneinkommen zahlen ihn weiter wie bisher.

Grundrente: Wer 33 Jahre gearbeitet und in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, dabei aber wenig verdient hat, hat jetzt Anspruch auf die Grundrente – ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Antrag. Das gilt auch für diejenigen, die jetzt schon in Rente sind. Davon werden rund 1,3 Mio. Menschen profitieren – davon überdurchschnittlich viele in den neuen Bundesländern und zu circa 70 Prozent Frauen.

Mindestlohn:Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar auf 9,50 Euro angehoben. Zum 1. Juli 2022 erfolgt eine weitere Erhöhung auf dann 10,45 Euro.

Ehrenamt: Mit dem Jahressteuergesetz wird zum Beispiel ehrenamtliches Engagement zusätzlich gefördert – etwa durch die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Der Übungsleiterfreibetrag steigt von 2.400 auf 3.000 Euro. In dem Gesetz ist zudem geregelt, dass die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen bis Ende Juni 2021 verlängert wird.

Alleinerziehende: Bereits im Juni hatten wir im Konjunkturpaket den steuerlichen Entastungsbetrag für alleinerziehende Mütter und Väter für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.008 Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt. Im Jahressteuergesetz ist nun festgelegt, dass diese Regelung dauerhaft gelten wird.

Grundsicherung: Nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 steigen die Regelsätze der Grundsicherung. Bis zu 45 Euro mehr gibt es je nach Regelbedarfsstufe.

Behindertenpauschbetrag: Menschen mit Behinderungen sowie pflegende Angehörige werden steuerlich bessergestellt. Dafür wird der Behindertenpauschbetrag verdoppelt. Gleichzeitig wird auch der Pflege-Pauschbetrag von 924 auf 1.800 Euro erhöht.

I nvestitionen: Mit dem Bundeshaushalt 2021 bekämpfen wir die Folgen der Corona-Pandemie – und investieren gleichzeitig in die Zukunft unseres Landes. Für Investitionen sind 61,9 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind über 23 Milliarden Euro mehr als noch im Jahr 2019.

Arbeitsplätze sichern: Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wird der vereinfachte und erhöhte Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die maximale Bezugsdauer beträgt nun 24 Monate. Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis Ende Juni 2021 voll und danach hälftig erstattet. Das Kurzarbeitergeld wird außerdem ab dem 4. Monat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (87 Prozent mit Kindern) erhöht.