Sehr geehrter Herr Brockmann,
ausweislich der Untersuchengen im Zusammenhang mit der 1.Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes vom September 2022 ist davon auszugehen, dass sich bis 2030 der Anteil der Verdener Bürger, die älter als 60 Jahre alt sind, deutlich vermehrt und auf rd. 34 % anwächst. Weiter wird bis 2030 mit einem Anstieg der schwerbehinderten Personen etwa 1,1 % pro Jahr gerechnet, wodurch eine weitere Nachfrage nach barrierearmen Wohnungen entsteht (vgl.: WRVK 1.F.S. 35).

Im Wohnatlas “Wohnen im Alter“ sind über verschiedene Quellen Daten zum Bestand und zum Bedarf an „weitgehend barrierefreie Wohnungen“ ermittelt worden. Für diese Wohnungen sollten folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Nicht mehr als drei Stufen zum Haus oder zum Wohnungseingang
  • Keine Stufen innerhalb der Wohnung
  • Ausreichende Bewegungsflächen und Türbreiten im Sanitärbereich
  • Vorhandensein einer bodengleiche Dusche

Für das Land Niedersachsen ergeben sich danach ein Bestand an weitgehend barrierefreie Wohnungen von 3,7 % und ein Fehlbedarf von 3 % des Gesamtbestandes. Vorausgesetzt einer gleichmäßigen landesweiten Verteilung, ist nach dem Wohnraumversorgungskonzept davon auszugehen, das in Verden mehrere Hundert “weitgehend barrierearme Wohnungen“ fehlen (vgl.: WRVK 1.F.S. 12). In diesem Zusammenhang wird darauf hinge-wiesen, dass der Bestand an barrierearmen Wohnungen in Verden „allerdings in keiner Weise erfasst“ ist. Und weiter: “In welcher Größenordnung in Verden tatsächlich Nachholbedarf vorhanden ist, kann also nicht genauer ermittelt werden“.

Neben der Errichtung von barrierefreien Neubauten wird es, insbesondere vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Baukosten, entscheidend auch darauf ankommen inwieweit durch „geeignete Umbau – oder Anpassungsmaßnahmen“ Barrierefreiheit oder eingeschränkte Barrierefreiheit im Bestand hergestellt werden kann (vgl.: WRVK 1.F.S.35). Hinzu kommt, dass eine Vereinbarkeit von “Barrierefreiheit“ und “Bezahlbarkeit“ aufgrund der stark gestiegen Bau- und Finanzierungskosten am ehesten durch geeignete Umbau – oder Anpassungsmaßnahmen bei Bestandswohnungen erreicht werden kann. Die Deckung des Bedarfes nach einer geeigneten, barrierearmen Wohnung darf nicht eine Frage des Einkommens sein.