Die Verwaltung wird beauftragt,
1 . zur Schaffung einer Ladeinfrastruktur die Möglichkeiten der Einrichtungen von Ladestationen für E-Autos
sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Raum zu überprüfen,
2. hinsichtlich der technischen Voraussetzungen wie auch des Betriebes von Ladestationen mit den Stadtwerken
Verden in Kontakt zu treten,
3. bei der Ausgestaltung von Bebauungsplänen, insbesondere bei Mehrfamilienhäuser, darauf zu achten, dass
Ladestationen errichtet werden.