Verden/Landkreis (hm). Ab dem 1. Januar 2018 können auch Anschaffungen von so genannten geringwertigen Gütern bis 800 Euro abgeschrieben werden und ihre Wertminderung in den Bilanzen eingetragen werden. Darauf hat sich die Große Koalition jetzt auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion geeinigt, informiert SPD-Finanzexperte Bernd Michallik erfreut im Pressedienst der Kreis-SPD.

"Das ist eine echte Bürokratie-Erleichterung und setzt Anreize für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung", kommentiert SPD-Kreisvorsitzender Michallik weiter. "Vor allem der Landkreis Verden mit seinen vielen Handwerksbetrieben, kleinen Mittelständlern und Selbständigen profitiert von dieser Anpassung", betont der SPD-Mann.

Als geringwertige Wirtschaftsgüter gelten etwa Werkzeuge, Drucker, Kaffeemaschinen oder sonstige Geräte für das Büro. Bisher konnten Unternehmer diese nur bis 410 Euro sofort abschreiben. Abschreibungen über 410 Euro haben besonders kleinere Betriebe Zeit und im Falle der Beauftragung eines Steuerberaters auch Geld gekostet.

Der bisherige Schwellenwert von 410 Euro stammt noch aus dem Jahr 1964. Einer Zeit also, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. Zu den geringwertigen Gütern der heutigen Zeit gehören inzwischen aber auch Smartphones und Tablets, die deutlich teurer als Schreibmaschinen sind, so Bernd Michallik abschließend.