Verden/Landkreis (hm). "Es geht spürbar voran mit der beruflichen Bildung!" Zu dieser Einschätzung kommt SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik nachdem der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition die Erneuerung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen hat. "Damit schaffen wir mehr Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung und stärken die Lernorte Betrieb und Schule", urteilte Michallik im Pressedienst der Kreis-SPD.

"Auszubildende sind die Zukunft der Betriebe. Ihre Leistung verdient Respekt und eine ordentliche Vergütung." Deshalb habe die SPD jetzt eine Mindestvergütung für Azubis im Gesetz mit durchgesetzt, lobt der SPD-Kreisvorsitzende. Die Mindestvergütung gilt dabei gleichermaßen für betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung. Abweichungen und Einzelheiten können in der Sozialpartnerschaft der Tarifpartner nur über Tarifverträge verabredet werden.

In Branchen mit Flächentarifverträgen darf die Ausbildungsvergütung den geltenden Tarifvertrag aber auch dann nicht um mehr als maximal 20 Prozent unterschreiten, wenn der betroffene Betrieb selbst nicht tarifgebunden ist. Michallik: "Der Betrieb darf die Vergütung also nicht willkürlich auf die Mindestvergütung absenken."

Auch der Lernort Berufsschule wird bei der dualen Ausbildung gestärkt. Wenn der Berufsschultag vorbei war, mussten über 18-Jährige bisher zurück in den Betrieb oder an anderen Tagen nacharbeiten. "Damit ist jetzt Schluss. Alle Auszubildenden haben zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der betrieblichen Arbeit an einem Berufsschultag mit mindestens 5 Unterrichtsstunden oder in Blockunterrichtswochen mit mindestens 25 Wochenstunden.

Damit sind jetzt alle Azubis, egal welchen Alters, gleichgestellt", informiert Michallik. Zur Vorbereitung ihrer Abschlussprüfung benötigen Azubis Zeit und Ruhe. Deshalb gibt es ab jetzt eine gesetzliche Freistellung für einen zusätzlichen Lerntag am Vortag einer Prüfung. Außerdem müssen zukünftig nicht nur die Kosten für betriebliche Lernmittel, wie Werkzeuge und Werkstoffe vom Arbeitgeber übernommen werden, sondern auch für Fachliteratur, die zusätzlich zur Abschlussprüfung benötigt wird.