Bernd Michallik: Qualifizierungsoffensive ist der richtige Weg
SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik (Langwedel) hat es im Pressedienst der Kreis-SPD begrüßt, dass der Deutsche Bundestag jüngst das „Qualifizierungschancengesetz“ von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil als ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und Unionsparteien verabschiedet hat.
„Mit diesem Gesetz öffnen wir den Beschäftigten künftig grundsätzlich den Zugang zur Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Größe des Betriebes, wenn sie angesichts des digitalen Strukturwandels Weiterbildung brauchen, um weiterhin in Arbeit zu bleiben und zusätzliche Chancen auf dauerhafte Beschäftigung zu erhalten“, erläutert Michallik.
Der SPD-Kreisvorsitzende weiter: „Wir nehmen damit die Sorgen der Beschäftigten und Arbeitgeber vor den Folgen des Digitalen Strukturwandels ernst und bieten vorbeugend konkrete Hilfe an. Das ist nichts anderes als ein Paradigmenwechsel, den die Bundesagentur für Arbeit soll nicht erst dann tätig werden, wenn jemand bereits arbeitslos ist, sondern die drohende Arbeitslosigkeit durch Weiterbildung vermeiden“.
Richtig findet Bernd Michallik es auch, dass außerdem die Hürden für den Zugang zum Arbeitslosengeld insofern erleichtert werden, dass in Zukunft gilt: Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweisen kann, wird künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Bisher lag der Zeitraum bei 24 Monaten. Dies ist insbesondere für die Menschen, die in Saisonarbeit in der Landwirtschaft und in Tourismus-Betrieben arbeiten, ein wichtiger Schritt nach vorne, kommentiert der SPD-Kreisvorsitzende.
Die gute gesamtwirtschaftliche Lage und die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt macht es zudem möglich, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden kann. Immerhin eine merkbare Entlastung, die direkt mit der Lohnabrechnung spürbar wird, findet SPD-Mann Michallik, denn für Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von 3 000 Euro im Monat bedeutet alleine diese Regelung eine Entlastung von 90 Euro im Jahr.