Verden/Landkreis (hm). Seit Einführung des von der SPD initiierten Teilhabechancengesetzs vor einem Jahr sind rund 34 000 Personen durch das Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" und cirka 8 000 Personen durch das Instrument "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gekommen", lobt SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik im Pressedienst der Kreis-SPD anerkennend.

Auch wenn sich die Lage am Arbeitsmarkt jahreszeitlich bedingt im Januar etwas eingetrübt hat, ist die Arbeitslosigkeit so niedrig wie lange nicht mehr. Statt der Massenarbeitslosigkeit von einst haben wir deshalb heute neue Herausforderungen, denn noch immer sind knapp über 750 000 Menschen in Deutschland langzeitarbeitslos, so Michallik zur derzeitigen Situation.

Deshalb ist es richtig, dass auch im Verdener Kreishaus mit ihren arbeitsmarktpolitschen Akteuren erfolgreich auf individuell ausgerichtete Unterstützung gesetzt wird, um auch denen, die die Hoffnung auf Arbeit oft schon aufgegeben haben, eine Perspektive und neue Teilhabechancen zu eröffnen. Genau das bietet das Teilhabechancengesetz mit dem sozialen Arbeitsmarkt, wofür der Bund zusätzlich vier Milliarden Euro locker gemacht hat, erläutert der SPD-Kreisvorsitzende.

Arbeit zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Würde und der Teilhabe. Wenn wir als Gesellschaft wollen, dass jeder und jede sich nach seinen eigenen Möglichkeiten einbringt, dann müssen wir auch folgerichtig langzeitarbeitslosen Menschen eine Perspektve auf dem Arbeitsmarkt schaffen.

Daher freue ich mich sehr, so Bernd Michallik, dass im Landkreis Verden etliche vormals arbeitslose Menschen mit Hilfe des Teilhabechancengesetzes von Arbeitsminister Hubertus Heil und der vorzüglichen Arbeit der kreiseigenen Gesellschaft für Arbeit im Landkreis Verden (ALV) eine neue Beschäftigung gefunden haben. Auch bundesweit könnten etwa 42 000 Menschen durch diesen sozialen Arbeitsmarkt profitieren.

Wie Michallik erläutert, können mit der Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" Arbeitgeber bis zu fünf Jahre mit einem Lohnkostenzuschuss unterstützt werden, wenn sie jemanden einstellen, der innerhalb von sieben Jahren sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen hat. Die zweite Fördermöglichkeit zur

"Eingliedrung von Langzeitarbeitslosen" wird genutzt, um Menschen nach zwei Jahren ohne Arbeit zwei Jahre lang mit einem Lohnkostenzuschuss zu unterstützen.