Verden/Landkreis (hm). Auf einer gemeinsamen Tagung der SPD-Kreistagfraktion und des geschäftsführenden SPD-Kreisvorstandes im Verdener Restaurant Likedeeler wurde auch intensiv über die Einhaltung des Mindestlohns und der dazugehörigen Dokumentationspflichten diskutiert. Dabei ging SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik (Langwedel) schwerpunktmäßig auch auf Anfragen hiesiger Sportvereine zu dieser Thematik ein.

Hierzu stellte er mit den Worten "den Ball flachhalten" fest, dass es das Mindestlohngesetz ermöglicht, den Trainings- und Spielbereich nach wie vor mit Ehrenamtlichen zu organisieren. Zwar gilt der Mindestlohn zur Vermeidung von Missbrauch grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Angestellten in gemeinnützigen Einrichtungen, bisherige Ausnahmen für ehrenamtliche Tätigkeiten bleiben aber bestehen.

Entscheidend ist lediglich, so Bernd Michallik, dass hierbei nicht die Erwartung einer finanziellen Gegenleistung ausschlaggebend ist. Auch Amateur- und Vertragssportler fallen deshalb nicht unter den Arbeitnehmerbegriff, wenn ihre ehrenamtliche sportliche Betätigung im Vordergrund steht. Nach Auffassung des Bundesarbeitsministeriums werden typischerweise auch Sporttreibende im Amateur- und Freizeitbereich mit dem Einsatz ihrer sportlichen Fähigkeiten keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen.

Werden dagegen Tätigkeiten im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung als so genannter Minijob durchgeführt, erläuterte Bernd Michallik weiter, ist anzunehmen, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, für das der Mindestlohn gilt. Das schließe allerdings ein darüber hinausgehendes ehrenamtliches Engagement neben der geringfügigen Beschäftigung nicht aus. Es müsse sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag ergeben, welche Leistungen in welchen Umfang Bestandteil des Minijobs sind und eine klare Abgrenzung zu der ehrenamtlichen Tätigkeit gegeben sein. Damit bleibt die Kombination eines Minijobs mit der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale unter Beachtung der benannten Kriterien möglich, betonte SPD-Kreischef Michallik. Weitere Informationen gibt es unter https://www.spd.de/aktuelles/127136/2015_mindestlohn_sportverein.html