Verden/Landkreis (hm). "Eine gute Initiative zur richtigen Zeit", Mit diesen Worten hat Dietmar Teubert, Kreisvorsitzender der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Landkreis Verden und Betriebsratsvorsitzender, das geplante Betriebsrätestärkungsgesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Pressedienst der Kreis-SPD gelobt.

Der Verdener SPD-Ratsherr Teubert hatte auf einer Online-Tagung das Gesetzeswerk vorgestellt, das unter anderem die Gründung von Betriebsräten vereinfachen soll und auch zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeit der Arbeitnehmervertretungen enthält.

"Zum einen soll der Kündigungsschutz für Mitarbeiter verbessert werden, die eine Arbeitnehmervertretung aufbauen wollen, zum anderen ist vorgesehen, auch die Wahlen selbst zu vereinfachen", berichtete Gewerkschafter Teubert seinen Getreuen. Konkret ist vorgesehen, dass in kleinen Betrieben von bis zu 20 Mitarbeitern keine Stützungsunterschriften für die Wahlvorschläge mehr vorgelegt werden müssen. In Betrieben mit bis zu hundert Mitarbeitern, sollen künftig nur noch zwei Unterschriften erforderlich sein.

Für die Gesprächsteilnehmer war ebenfalls wichtig: Das Gesetz beinhaltet eine dauerhafte Regelung für die Teilnahme an Betriebsratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz. Eine Maßnahme, deren Notwendigkeit auch durch die Arbeit in der Pandemiezeit besonders deutlich geworden ist, so Praktiker Teubert.

Digitale Arbeitsformen waren auch im weiteren Verlauf des Online-Gespräches immer wieder Thema, zumal das mobile Arbeiten jetzt richtig Fahrt aufgenommen hat und insbesondere in Verwaltungen stark praktiziert wird. Seitens der Teilnehmer kam auch die Frage auf, bis wann die von Arbeitsminister Hubertus Heil vorangetriebenen Verpflichtungsregeln für die Arbeitgeber aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung gelten.

Diese Frage wusste AfA-Kreisvorsitzender Teubert eindeutig zu beantworten: "Die Maßnahme, nach der Arbeitgeber überall dort Homeoffice anbieten müssen, wo es möglich ist, ist gerade bis Ende April verlängert worden, so dass hier bis auf Weiteres sichere Rahmenbedingungen gegeben sind."

Eine andere Verlängerung wurde auf der Tagung ebenfalls sehr begrüßt: "Die Sonderregeln für die Kurzarbeit gelten nun bis Ende 2021", konnte Teubert einige Teilnehmer beruhigen. Eine Änderung gibt es zur Jahresmitte allerdings bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Betriebe.

"Ab Juli wird nur noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Diese kann aber durch Qualifizierung während Kurzarbeit bis 31. Dezember 2021 auf 100 Prozent erhöht werden. Ein Element, dass vielleicht etwas Schwung in die in vielen Betrieben noch unterentwickelte Weiterbildungsstruktur bringen kann", wie der AfA-Kreisvorsitzende hofft.

Zum 1. Mai, dem Tag der Arbeit, soll der Online-Dialog weitergeführt werden, da arbeitnehmer- und sozialpolitische Themen gerade in Corona-Zeiten an Bedeutung gewonnen haben.