Unternehmen sollten endlich Frieden mit der Gesetzeslage machen

Verden/Landkreis (hm). Beschäftigte haben auch im Urlaub Anspruch auf vollen Lohn. Darauf hat der Kreisvorsitzende der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Landkreis Verden, Dietmar Teubert, vor Beginn der klassischen Urlaubszeit noch einmal ausdrücklich hingewiesen. "Auch in freien Zeiten wie Feiertagen, Krankheit oder im gesetzlichen Urlaub darf der Mindestlohn nicht unterschritten

werden", betont der SPD-Experte.

Er forderte die Unternehmen auf, endlich Frieden mit der Regelung zu machen. "Der Mindestlohn ist da, er wird bleiben und weiterentwickelt, ein Zurück gibt es dabei nicht. Auch Unternehmen in bestimmten Branchen vertuen sich nichts, wenn sie endlich akzeptieren, dass es hier um berechtigte Arbeitnehmerinteressen und eine Regelung geht, die sich auch für die gesamte Binnennachfrage positiv auswirkt", so Sozialdemokrat und Gewerkschafter Teubert.

Für Arbeitnehmer sei es jetzt wichtig zu wissen, dass Arbeitgeber auch vertraglich kein Unterschreiten des Mindestlohns für die freien Zeiten vereinbaren könnten. Dietmar Teubert: "Das Bundesarbeitsgericht hat dies bereits im Mai eindeutig geklärt. Entsprechende Vereinbarungen sind ungültig", macht der AfA-Kreisvorsitzende deutlich. Die Bezahlung für freie Tage bemisst sich wie im Bundesurlaubsgesetz geregelt nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 13 Wochen. Dieser Durchschnittswert ist auch Grundlage für das Urlaubsentgelt.

Auch dürfe das Urlaubsgeld nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, informiert Teubert weiter. "Urlaubsgeld ist eine Sonderleistung, die die Kosten für den Urlaub ausgleichen und helfen soll, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers wieder herzustellen. Das Urlaubsgeld ist eindeutig für Tricksereien zum Umgehen des Mindestlohns deshalb tabu!"