Zur bevorstehenden 1. Lesung des Gesetzentwurfs gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen hat Dietmar Teubert, SPD-Kommunalpolitiker in der Stadt Verden und Kreisvorsitzender der SPD-Arbeitnehmerorganisation im Landkreis Verden (AfA), deutliche Verbesserungen gefordert.

"Eine Million Leiharbeiter und hunderttausende Beschäftigte, die in ausbeuterischen Werkverträgen arbeiten, warten darauf, dass der Gesetzgeber dem Missbrauch einen Riegel vorschiebt. Klare Regeln sind notwendig", betont Gewerkschafter und Sozialdemokrat Teubert.

Bei der Leiharbeit gehört dazu, dass Drehtüreffekte bei der Höchstüberlassungsdauer vermieden werden. Die Höchst-überlassungsdauer muss an den Arbeitsplatz gebunden sein. Darüber hinaus dürfen Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden - im derzeitigen Gesetzesentwurf fehlt an dieser Stelle neben der Konzernleihe auch die gelegentliche Leiharbeit, informiert Dietmar Teubert.

Auch für Werkverträge brauchen wir klare Regeln. Menschen in Werkverträgen werden oft schlechter bezahlt und haben weniger Kündigungsschutz. So entstehen zwei Klassen von Beschäftigten im Betrieb. Entgegen der Aussage des Koalitionsvertrags zwischen Unionsparteien und SPD, die Prüftätigkeit der Behörden zu erleichtern, herrscht bei den Kontrolleuren große Rechtsunsicherheit.

Daher bedarf es einer präzisen Regelung zur Abgrenzung der Werkverträge. Derzeit finden sich nur allgemeine Oberbegriffe im Gesetz. Auf dieser Grundlage werden Kontrolleure - schon aus Angst vor Schadensersatz - weiterhin immer wieder davor zurückschrecken, überhaupt durchzugreifen, warnt Dietmar Teubert abschließend.