Verden/Landkreis (hm). Ab Januar werden Betriebsrentner bei den Beiträgen entlastet. Dies hatte die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) seit langem gefordert. AfA-Kreisvorsitzender Dietmar Teubert erläutert im Pressedienst der Kreis-SPD, was das konkret bedeutet.

"Donnerstag war ein guter Tag für die betriebliche Altersvorsorge. Mit der Umwandlung der Freigrenze in einen echten Freibetrag ist nämlich dafür gesorgt worden, dass alle Empfänger von Betriebsrenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, ab dem 1. Januar 2020 automatisch entlastet werden.

Der Freibetrag gilt, egal, ob man die monatliche oder die einmalige Auszahlung wählt. Konkret bedeutet dies, dass Betriebsrentner monatlich um rund 25 Euro entlastet werden bzw. bei Einmalzahlung um 3 000 Euro für die Laufzeit. Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz wird die betriebliche Altersvorsorge endlich wieder gestärkt. Dies ist ein wichtiges Signal dafür, dass sich Vorsorge lohnt und sinnvoll ist", findet Dietmar Teubert.