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20. Januar 2021: Dr. Dörte Liebetruth: Bundesgeld für Krippen und Kindergärten / Richtlinien und weitere Zeitplanung

Niedersachsen stehen 94 Millionen neue Bundesmittel für Investitionen in Krippen und Kita zur Verfügung, für die an dieser Stelle Lars Klingbeil und allen anderen Beteiligten auf Bundesebene herzlich danke. Gleichzeitig möchte ich Euch darauf aufmerksam machen: Diese Mittel aus dem 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 sind aufgrund bundesgesetzlicher Regelung bis zum 30.06.2021 zu binden!

Die Förderung im Krippenbereich (64 Millionen landesweit) erfolgt über die bekannte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT V)“.

Investitionen in die Kitas sollen in Niedersachsen mit Hilfe der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RL IKiGa)“ des Kultusministeriums vergeben werden. Noch bis zum 22.1.2021 läuft die Anhörungsfrist für die Verbände dazu. Das Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird vom Kultusministerium für Ende März bzw. Anfang April 2021 angestrebt. Der Entwurf (Stand: 23.12.2020), der Gegenstand der Anhörung ist, ist online abrufbar unter https://www.mk.niedersachsen.de/download/162735/Entwurf_der_Richtlinie_ueber_die_Gewaehrung_von_Zuwendungen_zur_Foerderung_von_Investitionen_in_Tageseinrichtungen_fuer_Kinder_im_Alter_von_drei_Jahren_bis_zur_Einschulung_RL_IKiGa_.pdf; ergänzende Informationen gibt es unter https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/anhorungsverfahren/entwurf-der-neuen-richtlinie-ikiga-196068.html ). Laut diesem noch nicht endgültigen Entwurf sind zusätzliche Betreuungsplätze „Betreuungsplätze, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.“ Mit Hilfe dieser Klausel kann also auch in bestehende Strukturen investiert werden. Auch Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, zur Digitalisierung und zur Bewegungs- und Barrierefreiheit, sind im Sinne des Richtlinienentwurfs förderfähig (siehe 2. Gegenstand der Förderung). Für Investitionen in die Kitas (ab 3 Jahre bis Einschulung) stehen laut Kultusministerium folgende Mittel zur Verfügung:

Anlage 2 zur RL IKiGa  
Berechnungsgrundlage für den Verfügungsrahmen nach Nr. 7.3 der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen  
für Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RL IKiGa)"  
Jugendamtsbezirk/örtliche Träger Bevölkerung am 31.12.2019 Aufteilung (gerundet auf Tausend EUR)
lfd. Nr. darunter Kinder im Alter von 3 Jahren bis unter 7 Jahren (lt. vom LSN ermittelte Daten) %-Anteil je örtlichem Träger
31 Landkreis Rotenburg (Wümme) 5.818 1,97% 590.000 EUR
36 Landkreis Verden 5.574 1,89% 566.000 EUR
Summe LAND NIEDERSACHSEN     295.609 100% 30.001.000 EUR  

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