Die Koalition hat sich auf eine Änderung des Telemediengesetzes verständigt und ebnet damit den Weg für freies WLAN in Deutschland. Die Bundestagsabgeordnete Christina Jantz-Herrmann begrüßt diese Entscheidung: „Durch die Abschaffung der Störerhaftung wird es möglich, wo gewünscht, flächendeckend WLAN in öffentlichen Räumen anzubieten. Darauf haben wir als SPD-Bundestagsfraktion lange hingearbeitet, schließlich können unsere Kommunen hier vor Ort direkt davon profitieren.“

Die Koalition stelle mit ihrer Entscheidung damit klar, dass WLAN-Anbieter als Accessanbieter anzusehen sind und dass diese die Haftungsprivilegierung für Accessprovider beanspruchen können und keinen weiteren Prüfpflichten unterliegen. Da das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anbietern kenne, gelte diese Klarstellung nun für alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten.

„Damit wird endlich Rechtssicherheit für alle WLAN-Betreiber geschaffen und der Weg für freies WLAN in Deutschland freigemacht. Gewerbebetriebe wie Cafés, Restaurants und Bars, aber auch Privatpersonen oder öffentliche Einrichtungen, die ihr privates WLAN-Netz anderen zur Verfügung stellen, müssen künftig nicht mehr damit rechnen, pauschal für das Surfverhalten Dritter haften zu müssen“, so die Bundestagsabgeordnete.

Darüber hinaus werde die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auffordern, sich auf europäischer Ebene für eine Überprüfung einzusetzen, ob es einer Überarbeitung des regulatorischen Rahmens für Hostprovider bedarf, um illegalen Plattformen wirksam begegnen zu können.