Verden/Landkreis (hm). Fritz-Heiner Hepke, Kreisvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) aus Uphusen und SPD-Sozialexperte, hat es als sozialpolitischen Meilenstein bezeichnet, dass das Bundeskabinett kürzlich auf Vorschlag von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) nennenswerte Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente beschlossen hat. Er fordert dazu, diese Neuerungen nun zügig vom Bundestag zu verabschieden.

Der AWO-Kreisvorsitzende begrüßte es für seinen anerkannten Wohlfahrtsverband, dass damit die Leistungen für diejenigen ausgeweitet werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können.

Dazu erläuterte Sozialdemokrat Hepke weiter: "Wer aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig wird, erhält zukünftig mehr Rente und wird so besser vor Armut geschützt. Für diejenigen, die nach Krankheit oder Unfall, wegen körperlicher oder seelischer Probleme nicht mehr arbeiten können, wird die Erwerbsminderungsrente zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode verbessert".

Bei der Erwerbsminderungsrente wird die so genannte Zurechnungszeit für zukünftige Rentenbezieher von derzeit 62 Jahren stufenweise ab 2018 um weitere drei Jahre bis 2024 auf 65 Jahre verlängert. Das bedeutet nach den Worten von Fritz-Heiner Hepke, die Rentnerinnen und Rentner werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. "Das bedeutet ein deutliches Renten-Plus, das direkt bei denen ankommt, die es brauchen", kommentierte SPD-Sozialpolitiker Hepke erfreut.

Er erinnerte daran, dass die SPD bereits mit dem Rentenpaket 2014 merkliche Verbesserungen bei der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos durchgesetzt hatte. Wer zum Beispiel ab dem 45. Lebensjahr nur noch teilweise oder gar nicht mehr erwerbstätig sein kann, wird aktuell bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente so gestellt, als habe er bis zum Alter von 62 Jahren mit seinem zuvor erzielten durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet.

Diese so genannte Zurechnungszeit wurde 2014 von 60 auf 62 Jahre erhöht. Nun wird die Zurechnungszeit künftig um drei Jahre auf 65 verlängert.