Heinz Möller, SPD-Kommunalpolitiker und Vorständler beim Mieterverein für den Landkreis Verden, hat es begrüßt, dass das Mietrechtsanpassungsgesetz auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion insoweit nachgebessert wird, dass Mieterhöhungen nach Modernisierungen stärker als geplant begrenzt werden. „Das ist eine gute Nachricht für alle Mieterinnen und Mieter“, schreibt Möller im Pressedienst der Kreis-SPD.

„Wichtig ist außerdem, dass die Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent künftig bundesweit gelten wird und nicht nur in einzelnen Städten, die von den Bundesländern festgelegt werden“, kommentierte Möller. Positiv ist darüber hinaus, dass die geplante Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter noch einmal abgesenkt wird.

Für Wohnungen, in denen die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter liegt, wird die Kappungsgrenze nämlich auf 2 Euro pro Quadratmeter festgeschrieben. Hier darf dann die Miete immerhalb von 6 Jahren lediglich um 2 Euro pro Quadratmeter steigen.

Mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz wird nach Möllers Worten das Ziel verfolgt, Mieterhöhungen nach Modernisierungen zu begrenzen und die Regelungen zur Mietpreisbremse nachzubessern. Ob die neue Mietpreisbremse hingegen wirken wird, sieht der SPD-Mann hingegen als fraglich an, da sich hier im Klartext gesprochen wohl in der Realität wenig ändern wird.

Besser wäre eine bundesweite, zeitlich unbefristete Geltung der Mietpreisbremse ohne Ausnahmen und mit schmerzhaften Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten. findet der Verdener SPD-Kommunalpolitiker.