Verden/Landkreis (hm). „Es ist nicht tragbar, dass in Deutschland Leiharbeiter dauerhaft eingesetzt werden, um möglicherweise Lohnkosten zu sparen“, erklärt der AWO-Kreisvorsitzende und Sozialexperte der SPD-Kreistagsfraktion Fritz-Heiner Hepke aus Achim-Uphusen. Aktuell entschied das Bundesarbeitsgericht bezüglich der vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung.

Den Erfurter Richtern lag ein Fall vor, in dem ein Leiharbeitnehmer von einem Tochterunternehmen auf Dauer unbefristet an den Mutterkonzern entliehen wurde. Die Beschäftigung erfolgte zu schlechteren Konditionen als die der Stammbelegschaft. Dennoch kippten nun die Richter des Bundesarbeitsgerichts mit ihrem Grundsatzurteil die Entscheidung der Vorinstanz, des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Das hatte entschieden, dass dieses Vorgehen nicht mehr von der Überlassungserlaubnis des Entleihers gedeckt sei. Als Folge sei der Leiharbeitnehmer ohne Erlaubnis entliehen worden, was im Ergebnis zu einer unbefristeten Festanstellung des entliehenen Arbeitnehmers hätte führen müssen.

Jedoch gelangte das BAG nun zu dem Schluss, dass zwischen dem Leiharbeiter und dem Entleiher auch dann kein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande kommt, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht nur vorrübergehend erfolgt ist. Es entsteht folglich kein Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung.

„Diese Entscheidung führt nicht zur dringend nötigen Verbesserung für Leiharbeitnehmer“, unterstreicht AWO-Kreisvorsitzender und SPD-Sozialexperte Hepke nun. Einzige Hoffnung ist die Erklärung des Bundesarbeitsgerichts, dass der Gesetzgeber handeln muss.

Klar ist für Hepke: „Die AWO und SPD werden sich weiterhin dafür einzusetzen, dass es keinen dauerhaften Einsatz von Leiharbeitskräften gibt. Dieses Instrument darf allenfalls dazu dienen, Auftragsspitzen zu bewältigen und vorrübergehende Ausfälle zu kompensieren“, stellt der AWO-Kreisvorsitzende klar. Insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktpolitik braucht es Reformen. „Um dem Einsatz von Leiharbeit zu begrenzen, muss schnellstmöglich eine Höchstdauer für die entliehenen Beschäftigten ins Gesetz aufgenommen werden“, bekräftigt Fritz-Heiner Hepke.
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Die vielen Leiharbetnehmer im Landkreis Verden können jedoch hoffen, so Hepke, denn der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die Überlassung von Arbeitnehmern auf 18 Monaten zu beschränken. Zudem sollen Leiharbeitnehmer spätestens nach 9 Monaten der Stammbelegschaft gleichgestellt werden. „Diese Ankündigungen muss schnell umgesetzt werden, um den Einsatz von Leiharbeit einzuschränken und bestehende Ungleichbehandlungen zu beseitigen.“