Verden/Landkreis (hm). Die Vorsitzende des Mietervereines für den Landkreis Verden, Jette Plenge, hat auf der Bundestagung der Mieterorganisation in Fulda den Eindruck gewonnen, dass das Gesetz zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip im Maklerrecht bereits im nächsten Jahr kommen wird. Auch sollen Mietpreisüberhöhungen weiterhin als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

Rechtsanwältin Plenge bezog sich in ihrem Bericht auf Aussagen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf der Mieter-Bundestagung. Danach seien neue Akzente im Mietrecht zu erwarten, zumal es genügend Nachholbedarf im soziale Mietrecht geben würde. Es müsse mit den Gesetzesänderungen erreicht werden, so Plenge, dass auf den Wohnungsmärkten nicht "das Recht des Stärkeren gelten darf". Soziale Gesichtspunkte dürfe es nicht nur bei der Mitpreisbremse und dem Bestellerprinzip geben, sondern beispielsweise auch im Bereich der Modernisierungen und des Mieterhöhungsrechts.

Für die Mietervereinsvorsitzende ist die beabsichtigte Mietpreisbremse die richtige Antwort auf Fehlentwicklungen auf den Wohnungsmärkten besonders in größeren Städten und Ballungsräumen. Es sei außerdem nicht einzusehen, dass Mieter aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie hier ihre Miete nicht mehr zahlen können.

Das Bestellerprinzip im Maklerrecht nach dem Motto "Wer bestellt, der bezahlt" hält Jette Plenge für einen sinnvollen Rechtsgedanken, der auch für den Wohnungsmarkt gelten müsse. Beim Mieterverein für den Landkreis Verden stehen die Forderungen nach Mietpreisbremse, Bestellerprinzip und bezahlbaren Wohnraum sowie eine Anpassung des Wohngeldes schon lange auf der Agenda. Deshalb werden die angekündigten Vorhaben der Fachminister Heiko Maas und Barbara Hendricks von der Mieterorganisation auch unterstützt, erklärte Jette Plenge.