Verden/Landkreis (hm). "Die Entscheidung trägt nun wirklich nicht zur Rechtssicherheit bei. Wenn Sachverständige ihr Mieterhöhungsgutachten aus der Ferne und vom grünen Tisch schreiben können, sind Rechtsstreitigkeiten geradezu vorprogrammiert". Mit diesen Worten kommentierte Jette Rehling, Vorsitzende des Mietervereines für den Landkreis Verden und umzu, die aktuell veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vor dem Vorstand der Mieterorganisation.

Nach diesem Urteil ist eine Mieterhöhungserklarung, die mit einem Sachverständigengutachten begründet wird, auch dann wirksam, wenn der Gutachter die konkrete Mieterwohnung vorher gar nicht gesehen oder besichtigt hat. Der Gutachter muss noch nicht einmal - im Falle eines so genannten Typengutachtens - eine vergleichbare Wohnung besichtigt haben.

Dazu folgert Rechtsanwältin Jette Rehling: "Der Bundesgerichtshof senkt durch das Urteil die formalen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung, die mit einem solchen Sachverständigengutachten begründet wird. Der Gutachter muss die Wohnung, die er beurteilen und für die er die ortsübliche Vergleichsmiete nennen soll, dar nicht gesehen haben. Das ist nur schwer bzw. gar nicht nachvollziehbar".

Juristin Rehling weiter: "Klar ist aber auch, dass mit einem derartigen Gutachten kein echter Nachweis über die ortsübliche Vergleichsmiete geführt werden kann. Formal wirksam heißt schließlich noch lange nicht inhaltlich richtig. Das muss im Zweifel dann wieder ein Gericht entscheiden, und zwar mit einem neuen und insgesamt richtigen Gutachten."